Engagement im Bezirk
- Donnerstag, 23. November 2023 @ 20:18
Willkommen bei KAKTUS - Online / KPÖ-Donaustadt
Auf Biegen und Brechen sollen Lobautunnel und „Wohnzimmer-Autobahn“-Hirschstetten durchgesetzt werden – ohne Bürgerbeteiligung. Ein Antrag der Donaustädter Grünen in der Bezirksvertretung, eine Bürger:innenversammlung dazu abzuhalten, wurde von der SPÖ, mit Unterstützung von FPÖ und ÖVP, abgelehnt. (Siehe KAKTUS-Beitrag vom 10.08.2021!)
Am 16.08. wurde der Bezirksvorstehung eine überparteiliche Unterschriftenliste, gezeichnet von 12 Berzirksrät:innen der Grünen, Neos, Bierpartei und einer unabhängigen BRin) mit Unterstützung durch Anrainer:innen und mehreren zivilgesellschaftlichen Organisationen, überreicht (Ernst Nevrivy war leider nicht anwesend). Das Ziel: Die Bürger:innenversammlung mit der Geschäftsordnung des Bezirksparlaments zu erzwingen. Mit anderen Worten: Eine demokratische Vorgehensweise einzuforden.
Auf der einen Seite soll ein neues "Standortentwicklungsgesetz" demnächst dafür sorgen, dass "Genehmigungsverfahren für Großprojekte, die für den Wirtschaftsstandort wichtig sind, künftig schneller über die Bühne gehen". Der dafür extra gegründete Standort-Beirat besteht aus sechs Personen, die allesamt aus der Großindustrie kommen bzw. früher dort gearbeitet haben. Das lässt die Alarmglocken für die Bürger und Bürgerinnen schrillen.
Schon jetzt wird das Mitspracherecht der Menschen, die durch "Großprojekte", sprich Flughafenpisten, Autobahnen etc. schwer in Mitleidenschaft gezogen werden, durch Tricks und Scheinheiligkeit auf ein Minimum reduziert, Aarhusvertrag hin oder her. Papier ist schließlich geduldig.
Den Vogel abgeschossen hat aber ein "Gutachten deutscher Lungenfachärzte", welche von Null auf Hundert die Gesundheitsgefährdung durch Abgase und Feinstaub aller Art kurzerhand in Frage stellten.
Ein Gastbeitrag von Heinz Mutzek (Koordinator BNWN)
Das Leben des Donaustädters hat sich in den letzten Jahren tiefgreifend verändert, deshalb möchte ich Ihnen mit diesem Gastbeitrag ausgewählte Beispiele über die Aktivitäten des BürgerInnen-Netzwerk Verkehrsregion Wien-NÖ (BNWN) vorstellen und damit aufzeigen, dass wir am Rechtsweg eine nachhaltige Verzögerung der rasanten Verbauung der Donaustadt erreichen konnten.
„Wir sind einem fairen Wahlrecht heute ein großes Stück näher gekommen“, so der Grüne Klubobmann David Ellensohn über die im Zuge der Koalitionsverhandlungen zustande gekommene neue Vereinbarung von SPÖ und Grünen zur Wahlrechtsreform in Wien. Mit einem Wahlrecht, so Ellensohn weiter, „das nur mehr einen mehrheitsfördernden Faktor von 0,5 aufweist, haben wir einen Schritt in Richtung mehr Demokratie gemacht“
„Was noch zu tun bleibt: 350.000 EU-BürgerInnen und Drittstaatsangehörige sind in Wien nach wie vor von den Landtagswahlen ausgeschlossen.“ räumt der grüne Klubobmann weiter ein. Und zumindest darin stimmen wir ihm aus voller Überzeugung zu.
Was er aber völlig unter den Tisch fallen lässt:
Die undemokratische 5%-Sperrklausel, wichtigste Ursache, die einem neuen Wahlrecht, in dem jede WählerInnenstimme gleiches Gewicht bekommt, entgegen steht, bleibt weiter unangetastet. In Zeiten ihrer Gründung gehörte für die Grünen die Abschaffung der undemokratischen Sperrklauseln im Wahlrecht zu ihren wichtigsten demokratiepolitischen Forderungen.
Gemessen an der im Vorjahr von der Plattform bürgerPROtest gestarteten Petition „Für mehr Demokratie in Wien“ die sich für eine Wahlrechtsreform einsetzt, wo „ jede Stimme . . . gleich viel wert sein“ muss, bleiben die Ankündigungen von „Rotgrün II“ im Wiener Rathaus davon weiter meilenweit entfernt.
Viele Menschen sind von der etablierten Politik frustriert. Dies ist auch mehr als verständlich, da sich die derzeit regierenden PolitikerInnen immer nur kurz vor den Wahlen volksnah geben und den BürgerInnen ansonsten eher mit dem Motto „Hände falten – Goschen halten“ begegnen. Leider wollen viele Menschen aus diesem Grund nichts mehr mit Politik zu tun haben und ziehen sich ins Private zurück. Diese Reaktion ist nachvollziehbar, wird aber an der politischen Situation nichts ändern. Ich möchte folgend zeigen wie es „anders“ gehen kann und man Wien demokratischer und transparenter gestalten kann.
Allein ein Blick auf die demokratiepolitischen Missstände im Bezirk reicht aus um sich vor den Kopf gestoßen zu fühlen: Die rot/grüne Stadtregierung rühmt sich ja viele Veranstaltungen zu organisieren, bei welchen sich BürgerInnen aktiv an der Planung (von z.B. großen Bau- oder Verkehrsprojekten) beteiligen können.
Vollmundig tönte es im Jahr 2013 von der Wiener Stadtregierung „Das Wiener Petitionsrecht steht für einen bürgernahen, offenen und dialogorientierten Umgang der Stadt Wien mit den Bürgerinnen und Bürgern. Es bietet für die Menschen in Wien eine direktdemokratische Möglichkeit, sich unmittelbar in politische Prozesse einzubringen.“ Als gelernte BewohnerInnen dieser Stadt, in der eine Partei mit 47% Stimmen 52% der Mandate bei Landtagswahlen bekommen kann, durften wir gespannt sein, was aus diesem Petitionsrecht wohl werden würde, wenn es einmal groß und stark ist. Und man hat uns nicht enttäuscht. Aber gleich mehr davon.
Was sich derzeit um das Thema Wahlrechtsreform abspielt, ist ein klassisches Trauerspiel. Für die 3.Jännerwoche hatte Bürgermeister Häupl versprochen, das Verhandlungsergebnis zwischen SPÖ und Grünen zur Reform des Wahlrechtes in Wien der Öffentlichkeit bekannt zu machen. Die daran interessierte Öffentlichkeit wartet darauf bis dato immer noch.
Die SPÖ und Grüne hätten in der Zwischenzeit einen Kompromiss gefunden, war in den letzten Tagen aus den Reihen der Grünen durchgesickert. Es folgten ein Dementi und eine Schelte aus der SPÖ an den Koalitionspartner, erneut „das vereinbarte Stillschweigen“ gebrochen zu haben. An der massiven Bevorzugung der stimmenstärksten Partei werde weiter festgehalten, kritisiert die rechte Rathausopposition und erinnert in diesem Zusammenhang an einen von den Grünen vor den Wahlen 2010 gemeinsam mit der FPÖ und ÖVP unterzeichneten Notariatsakt.
Allerdings wäre es, sowohl für die FPÖ als auch die ÖVP an der Zeit, diesbezüglich „auch vor ihrer eigenen Türe zu kehren“ meinen dazu Bezirkssprecher Bernhard Gaishofer und Johann Höllisch aus der KPÖ-Donaustadt.
Die undemokratische 5%-Sperrklausel, die alle Parteien, die mit ihrem Wahlergebnis unter 5% liegen, von der Mandatsermittlung ausschließt, zählt zu den wichtigsten Hindernissen für ein neues faires Wahlrecht, in dem jede WählerInnenstimme gleiches Gewicht bekommt. (Siehe dazu auch unseren Kaktuskommentar vom 14.Dezember 2914).
Ein weiteres großes Manko im Wiener Wahlrecht besteht darin, dass fast ein Viertel (!) der in Wien lebenden Menschen als „Drittstaatenangehörige“ bei Gemeinderatswahlen vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. (Bei Bezirksvertretungswahlen liegt dieser Anteil bei 15%, weil zumindest hier EU-BürgerInnen das aktive und passive Wahlrecht besitzen.)
Die rotgrüne Stadtregierung inszeniere nur Theaterdonner während „hinter den Kulissen an einem Ausländerwahlrecht gearbeitet“ wird, mutmaßt jüngst der VP-Wien-Obmann Juraczka (siehe Standard-Bericht vom 18.Dezember 2014), womit er einmal mehr unter Beweis stellt, wie hinterwäldlerisch und wie weit weg seine Partei von einem wirklich demokratischen Wahlrecht liegt.
In der Vorwoche hat die grüne Vizebürgermeisterin zur aktuellen Wahlrechtsreform einen „Kompromissvorschlag der Grünen“ präsentiert. (siehe dazu auch KPÖ-Stellungnahme vom 11.12.2014)
Am 4. Mai 2010 haben die damaligen Wiener Oppositionsparteien (dazu zählten vor den Wahlen auch die Grünen) eine notariell beglaubigte Erklärung für eine Reform der Wiener Gemeindewahlordnung abgegeben. Beim Regierungsübereinkommen 2010 zwischen SPÖ und Grünen wurde ein „modernes Verhältniswahlrecht“ versprochen. Anfangs schien es noch einen Konsens darüber zu geben, dass es für eine Partei nicht mehr wie im Jahr 2001 möglich sein sollte, mit weniger als 47% der Stimmen 52% der Mandate zu erhalten.
Wegen der vom Verfassungsgerichtshof gerügten Mängel bei der seit der letzten Wahl eingeführten Briefwahl ist zumindest in diesem Punkt eine Reform des Wahlrechts noch vor den Wahlen zwingend erforderlich. dass dabei auch die oben beschriebenen Verzerrungen im Wiener Wahlrecht beseitigen werden, davon scheint die „blassrot/grüne“ Rathauskoalition mehr denn je entfernt. Es handelt sich um einen demokratiepolitischen Kniefall der Grünen – dessen „Tatzeitpunkt“ allerdings nicht erst jetzt – sondern bereits wesentlich früher festgestellt werden muss.
Über die undemokratische 5%-Sperrklausel, wichtigste Ursache, die einem neuen Wahlrecht , in dem jede WählerInnenstimme gleiches Gewicht bekommt, entgegen steht, war weder bei Koalitionsverhandlungen zwischen SPÖ und Grünen noch von den anderen Rathaus und Parlamentsparteien bisher Kritik zu hören.
Die versprochene Reform der Wiener Gemeindewahlordnung scheint ins Stocken geraten zu sein. Anfangs schien es noch einen Konsens darüber zu geben, dass es nicht mehr wie im Jahr 2001 möglich sein sollte, mit 47% der Stimmen 52% der Mandate zu erhalten. Eine wesentliche Ursache für die bisherigen Verzerrungen liegt nach Auffassung der KPÖ in der – im Unterschied zu Graz und Linz – im Wiener Wahlrecht existierenden undemokratischen 5% Sperrklausel. Alle Parteien, die mit ihrem Wahlergebnis unter 5% liegen, werden von der Mandatsermittlung für den Wiener Gemeinderat (Landtag) ausgeschlossen. Dadurch werden die Mandate für die etablierten Parteien billiger, womit nicht nur kleine Parteien benachteiligt, sondern auch WählerInnen, die ihre Politik befürworten, dazu getrieben werden, bei Wahlen entgegen ihrer Überzeugung das „kleinere Übel“ zu wählen.
Eine Petition, die sich für eine Reform des Wahlrechts, bei dem jede Stimme gleich viel wert sein muss, eine demokratische Wahl der BezirksvorsteherInnen, BürgerInnenpartizipation bei allen wichtigen Entscheidungen und für volle Transparenz auf allen Ebenen einsetzt, kann ab sofort auf der Petitionsplattform der Stadt Wien unterzeichnet werden.