Lobautunnelprojekt weder „bestgeprüft“ noch „baureif“!
- Dienstag, 26. November 2024 @ 12:55
„Dass jetzt ein Änderungsverfahren eingereicht ist und die Umweltverträglichkeitsprüfung neu aufgerollt wird, zeigt, dass alle Politiker der Betonparteien Lügen gestraft werden, die wiederholt so getan haben, als wäre das Projekt bestgeprüft und baureif. Tatsächlich ist die Mehrzahl der Verfahren noch offen und fehlt es diesem Prestigeprojekt praktisch an allem.“
In den laufenden Wasserrechtsverfahren beim Bundesverwaltungsgericht habe etwa die ASFINAG neuerlich und seit der UVP Ersteinreichung im Jahr 2009 zum wiederholten Mal alle Grundwasserberechnungen neu machen müssen. Und n der UVP werde nun offenbar an LKW-Fuhren und der Tunnelplanung herumgeschraubt werden müssen.
Obwohl das Projekt vom Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie bereits im Jahr 2022 gestoppt und aus dem aktuellen 6-Jahresplan gestrichen wurde, betreibt die ASFINAG die dazu laufenden Rechtsverfahren trotzdem weiter.
Siehe Kaktus-Kommentar von Bernhard Gaishofer (02.12.2021)
In der Zwischenzeit kam dem entgegen auch die Universität Innsbruck in einem Rechtsgutachten zur Auffassung, dass „die S1 wegen EU-Rechtswidrigkeit als nicht im Bundesstraßengesetz stehend“ zu behandeln sei.
Deshalb fehle die Grundlage für noch ausständige Genehmigungen, und es sei völlig unverständlich, wenn politische Kräfte weiter ein Projekt als „Verkehrsentlastung" forcieren, „obwohl die Projektunterlagen zeigen, dass es offensichtlich diese Grundfunktion gar nicht erfüllen kann“, stellt Rehm abschließend fest.
Virus-Presseaussendung vom 19.11.2024 im Originaltext – Hier klicken!



