Anfrage vom 24.9.2025 zum Thema „Leistbares Wohnen“
- Montag, 15. Dezember 2025 @ 12:38
Unsere Fragen an den Bezirksvorsteher:
Aktuell gibt es 2.603 Wiener Wohn-Tickets mit begründetem Wohnbedarf mit einer Einreichadresse im 22. Bezirk – ein deutliches Indiz dafür, dass die Anzahl der Gemeindewohnungen im Bezirk stark erhöht und dem Menschenrecht auf leistbares Wohnen dringend Rechnung getragen werden muss. Hingewiesen wird darauf, dass in den letzten Jahren bereits zwei Gemeindebauten NEU mit 297 Wohnungen fertiggestellt wurden und, davon abgesehen, auch bei Sanierungsprojekten — je nach Möglichkeit — zusätzlicher Wohnraum errichtet wird. Erwähnt wird der Goethehof mit 129 zusätzlich errichteten Gemeindewohnungen im Dachgeschoss im Rahmen der mehrjährigen Generalsanierung (2020 abgeschlossen). Auch das damit geschaffene Angebot deckt eindeutig nicht den realen Bedarf. Eine Verringerung des Abstands zwischen Wohn-Ticket-Einreichungen für den 22. Bezirk und den zur Verfügung gestellten Wohnungen ist daher mehr als wünschenswert.
Einschlägige statistische Erhebungen zum Thema Wohnen werden regelmäßig von der Statistik Austria durchgeführt.
Für Delogierungen ist das Bezirksgericht zuständig. Im Bereich von Wiener Wohnen werden Delogierungen nicht auf Bezirksebene erfasst.
Der Anknüpfungspunkt für die Gewährung einer Wohnbeihilfe ist die Haushaltsgemeinschaft, die sich aus einer oder mehreren Personen zusammensetzt. Mit Stichtag 1.7.2025 bezogen 23.827 Haushalte in ganz Wien eine Wohnbeihilfe nach dem Wiener Wohnbeihilfegesetz. Eine bezirksbezogene Auswertung liegt dazu nicht vor.
Dies zeigt unseres Erachtens, dass die statistischen Erhebungen zusammengeführt gehören (Bezirksgerichte – Wohn-Ticket-Einreichungen – Zahlen der Statistik Austria – Wohnbeihilfe-Bezieher_innen – Anzahl der Delogierungen im Bezirk), weil die Aufteilung der Zuständigkeiten und die fehlende Kommunikation zwischen den Behörden und Institutionen hier die Erstellung eines Gesamtbildes erschwert.
Die jeweils benötigten Eigenmittelbeträge für Wohnungsuchende sind abhängig von der Art des Bauprojekts, den Förderungsrahmenbedingungen sowie den in Anspruch genommenen Förderungen selbst. Aufgrund der sich wandelnden Förderungsbedingungen und der damit einhergehenden Änderung des Eigenmittelbedarfs ist eine Aussage über die durchschnittlich benötigten Eigenmittel nicht möglich. Es darf jedoch auf die Vorgabe der Errichtung von 50% SMART- Wohnungen hingewiesen werden, die ein gefördertes Bauprojekt erfüllen muss, so die Auskunft. Gekennzeichnet sind derartige Wohnungen, neben einer äußerst ökonomischen und modernen Bauweise, durch einen sehr geringen Eigenmittelbedarf (EUR 60 pro m2).
- 1) Wie viele Menschen aus der Donaustadt warten bei Wiener Wohnen auf eine Gemeindewohnung?
- 2) Wie viele Gemeindewohnungen wurden in den letzten fünf Jahren in der Donaustadt errichtet? Wie hoch ist der Prozentsatz an Gemeindewohnungen im Vergleich zu allen in der Donaustadt in den letzten fünf Jahren errichteten Wohnungen?
- 3) Kann der Bezirk eine Erhebung in der Donaustadt durchführen, die feststellt, wieviel Prozent des Haushaltseinkommens die Menschen in der Donaustadt für Wohnen ausgeben?
- 4) Wie viele Delogierungen gab es in den letzten fünf Jahren in der Donaustadt?
- 5) Was bedeutet „leistbares Wohnen“ für Sie, z.B. gemessen am Haushaltseinkommen?
- 6) Wie viele Personen in der Donaustadt beziehen Wohnbeihilfe?
- 7) Wie hoch sind durchschnittlich die für den geförderten Wohnbau in der Donaustadt benötigten Eigenmittelbeiträge?
Aktuell gibt es 2.603 Wiener Wohn-Tickets mit begründetem Wohnbedarf mit einer Einreichadresse im 22. Bezirk – ein deutliches Indiz dafür, dass die Anzahl der Gemeindewohnungen im Bezirk stark erhöht und dem Menschenrecht auf leistbares Wohnen dringend Rechnung getragen werden muss. Hingewiesen wird darauf, dass in den letzten Jahren bereits zwei Gemeindebauten NEU mit 297 Wohnungen fertiggestellt wurden und, davon abgesehen, auch bei Sanierungsprojekten — je nach Möglichkeit — zusätzlicher Wohnraum errichtet wird. Erwähnt wird der Goethehof mit 129 zusätzlich errichteten Gemeindewohnungen im Dachgeschoss im Rahmen der mehrjährigen Generalsanierung (2020 abgeschlossen). Auch das damit geschaffene Angebot deckt eindeutig nicht den realen Bedarf. Eine Verringerung des Abstands zwischen Wohn-Ticket-Einreichungen für den 22. Bezirk und den zur Verfügung gestellten Wohnungen ist daher mehr als wünschenswert.
Einschlägige statistische Erhebungen zum Thema Wohnen werden regelmäßig von der Statistik Austria durchgeführt.
Für Delogierungen ist das Bezirksgericht zuständig. Im Bereich von Wiener Wohnen werden Delogierungen nicht auf Bezirksebene erfasst.
Der Anknüpfungspunkt für die Gewährung einer Wohnbeihilfe ist die Haushaltsgemeinschaft, die sich aus einer oder mehreren Personen zusammensetzt. Mit Stichtag 1.7.2025 bezogen 23.827 Haushalte in ganz Wien eine Wohnbeihilfe nach dem Wiener Wohnbeihilfegesetz. Eine bezirksbezogene Auswertung liegt dazu nicht vor.
Dies zeigt unseres Erachtens, dass die statistischen Erhebungen zusammengeführt gehören (Bezirksgerichte – Wohn-Ticket-Einreichungen – Zahlen der Statistik Austria – Wohnbeihilfe-Bezieher_innen – Anzahl der Delogierungen im Bezirk), weil die Aufteilung der Zuständigkeiten und die fehlende Kommunikation zwischen den Behörden und Institutionen hier die Erstellung eines Gesamtbildes erschwert.
Die jeweils benötigten Eigenmittelbeträge für Wohnungsuchende sind abhängig von der Art des Bauprojekts, den Förderungsrahmenbedingungen sowie den in Anspruch genommenen Förderungen selbst. Aufgrund der sich wandelnden Förderungsbedingungen und der damit einhergehenden Änderung des Eigenmittelbedarfs ist eine Aussage über die durchschnittlich benötigten Eigenmittel nicht möglich. Es darf jedoch auf die Vorgabe der Errichtung von 50% SMART- Wohnungen hingewiesen werden, die ein gefördertes Bauprojekt erfüllen muss, so die Auskunft. Gekennzeichnet sind derartige Wohnungen, neben einer äußerst ökonomischen und modernen Bauweise, durch einen sehr geringen Eigenmittelbedarf (EUR 60 pro m2).



