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Fluglärm: Betroffene wehren sich weiter

  • Dienstag, 18. Dezember 2012 @ 08:57
Fluglärm Einsprüche gegen UVP, Klagen beim Europäischen Gerichtshof.

Das Ergebnis der Umweltverträglichkeitsprüfung (=UVP) zur 3. Piste liegt vor, sehr zur Zufriedenheit der Flughafenbetreiber und der Landespolitik von Wien und Niederösterreich. Die Betroffenen hingegen können den Schlussfolgerungen des Prüfungsberichts wenig abgewinnen und unternehmen weitere Schritte gegen die Ausbaupläne des Flughafens.

An die 30 Berufungen liegen vor, über die der Bundesumweltsenat innerhalb von sechs Monaten urteilen sollte.

Diese Einwendungen richten sich unter anderem dagegen, dass veraltete Daten verwendet wurden. So wurde der Grenzwert für Fluglärm mit 62 Dezibel um 8 Dezibel zu hoch angesetzt. Auf diese Weise würden dem Flughafen notwendige Lärmschutzmaßnahmen erspart bleiben. Bei den Luftschadstoffen gibt es in der UVP für die kleinsten, besonders gefährlichen Partikel nur Schätzungen. Viele weitere Knackpunkte finden in dem Bescheid überhaupt keine Berücksichtigung und die immer wieder kehrende Behauptung, die 3. Piste würde zu einer Entlastung lärmgeplagter AnrainerInnen führen, ist durch nichts belegt.

Weiters ist Curved approach (=kurviger Anflug) als mögliche Verbesserung in dem Bescheid nicht festgelegt. Darüber hinaus gibt es zu den tatsächlichen Auswirkungen dieser Möglichkeit keinerlei Expertenaussagen.

Klagen beim EuGH

Die unabhängigen Bürgerinitiativen gegen Fluglärm nehmen den geplanten Bau der dritten Piste zum Anlass, Klagen beim Europäischen Gerichtshof einzubringen.

Siehe Kaktusbericht vom 24.10.2012

Diese basieren auf rechtlichen Mängeln, die Gefährdung der Gesundheit der Betroffenen (und damit verbundenen Schadenersatzforderungen) und auf die Auswirkungen auf die Umwelt.

So klagte eine nahe dem Flughafen lebende Ärztin auf Feststellung ihrer Ansprüche auf Schadenersatz durch die Republik Österreich und das Land Niederösterreich, sollte ihr durch Lärm- und Feinstaubbelastung ein gesundheitlicher Schaden entstehen. Wenn die Klägerin Recht bekommt, könnte dieses Urteil auch für andere Großprojekte von großer Tragweite sein.

Auch aus Sicht des Klimaschutzes sind die Ausbauten des Flughafens problematisch. Schon jetzt produziert der Flughafen Wien jede Menge CO2-Emissionen. Das geplante Projekt würde nach eigenen Angaben des Airports den CO2-Ausstoß auf drei Millionen Tonnen mehr als verdoppeln.

Dabei besteht europaweit das Ziel, die Treibhausgase gegenüber 1990 um 20 Prozent und bis 2050 um 80 bis 95 Prozent zu reduzieren!

Das UVP-Verfahren ist nach Ansicht von Rechtsexperten aber auch teilweise rechtswidrig, da das Land Niederösterreich als prüfende Behörde durch die Verflechtung mit dem Flughafen zutiefst befangen ist. Es liegt der Verdacht nahe, dass ein Gefälligkeitsgutachten für die Bauwirtschaft, die sowieso schon beim Skylink-Skandal kräftig abkassiert hat, erstellt worden ist.

Man kann gespannt sein, zu welchen Urteilen der EuGH kommen wird.