Mietrechtsgesetz:
- Montag, 2. Januar 2006 @ 16:43

Eine Verbesserung für die Mieter ist auch im nun gefallenen Entwurf für die Novelle vorgesehen gewesen: Den Mietern hätte die Möglichkeit eingeräumt werden sollen, bei Vorliegen von erheblichen Gefahren oder erheblicher Gesundheitsgefährdung im Mietgegenstand die Beseitigung des Mangels auf Kosten des Vermieters durchzusetzen. Angesichts der unzulänglichen und oftmals gefährlichen elektrischen Leitungen in vielen Altbauwohnungen wäre dies sicher von nicht unerheblicher Bedeutung (gewesen).
OGH: "Bleirohre kein Problem"
Interessant wäre diese Seite der geplant gewesenen Novelle auch in Bezug auf die in vielen Wiener Häusern befindlichen Wasserrohre aus Blei geworden. Dass diese gesundheitsgefährdend sind, weiß geradezu ein jeder. Für den Obersten Gerichtshof ist das aber kein Problem. Die Höchstrichter sind jüngst zu der Auffassung gelangt, dass der Mieter auf Basis der geltenden Bestimmungen (Mietrechtsgesetz, Lebensmittelgesetz, Trinkwasserverordnung) keine Möglichkeit hat, einen Austausch von Bleirohren durchzusetzen. Neben einer Reihe nur dem Juristen verständlichen (aber nicht unbedingt einsichtigen) rechtlichen Argumenten, kann dem Urteilsspruch auch entnommen werden, dass dem Übel anders als mit einem Austausch der alten Bleirohre gegen moderne Kupferrohre begegnet werden könnte.
Die Lösung? Das Wasser solange rinnen lassen, bis kein bleihältiges Wasser mehr aus der Leitung kommt! Wie lange das dauert, ist von Fall zu Fall verschieden und kann nur erraten werden. Also wird man wohl entweder teures Wasser verschwenden oder lieber eine Erkrankung riskieren. Ob das im Sinne des Gesetzgebers ist? Im Interesse der Betroffenen sicher nicht!