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Gerichtliche Zustimmung zum Baubeginn des Lobautunnels – wie geht es weiter?

  • Donnerstag, 24. Mai 2018 @ 16:31
Keine neuen Autobahnen! Nach zahlreichen Prosteten von unterschiedlichen Initiativen gab das Bundesverwaltungsgericht nun, wenn auch mit bestimmten Auflagen, doch die Genehmigung zum Bau des umstrittenen Lobautunnels.

Um was geht es? – die Vorgeschichte: Der rund 9 Kilometer lange Lobautunnel ist Teil des Lückenschlusses der Nordostumfahrung (S1) zwischen Süßenbrunn und Schwechat. Teile der etablierten Politik und die ASFINAG, als Projektträger, meinen mit diesem Bau eine Verkehrsentlastung für die Nordostregion Wiens bewirken zu können. Kritiker sehen in dem Projekt jedoch vor allem eine Gefahr für das Naturschutzgebiet Lobau und eine Hochleistungsstraße, welche langfristig gesehen nur noch mehr (Schwer-)Verkehr anziehen wird.

Nichts ist fix

Noch in der letzten Printausgabe berichtete der KAKTUS von einer im Frühjahr stattgefunden Informationsveranstaltung zur aktuellen Situation und Faktenlagerund um den geplanten Lobautunnel. Nach Einsprüchen mehrerer Organisationen lag das Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren (UVP) beim Bundesverwaltungsgericht, welches nun Ende Mai einen positiven Bescheid zum Bau gab. Jedoch wurden der ASFINAG mehrere, strengere Bau- und Sicherheitsauflagen unter anderem in den Bereichen Hydrologie, Grundwasser und Schalltechnik gemacht. Seitens des Projektträgers möchte man kommendes Jahr, 2019, mit dem Bau beginnen.

Kritische Organisationen sehen die Entscheidung des Gerichts mit gemischten Gefühlen. Wie zum Beispiel Wolfgang Rehm von der Umweltschutzorganisation VIRUS in einem Interview mit der Wiener Zeitung meint: „Die zehn Beschwerdeführer, die den Fall beim BVwG anhängig gemacht haben, können sich bestätigt sehen, ihre Beschwerden waren erfolgreich, die Unterlagen mussten massiv überarbeitet und eine Projektänderung vorgenommen werden". Auf der anderen Seite kritisiert er, dass vor Gericht augenscheinlich mit unterschiedlichem Maß gemessen wurde, da die ASFINAG jegliche Verbesserung aufgeschoben und ständig Fristenverlängerungen beantragt hat, welche auch mehrmals genehmigt wurden. Den BeschwerdeführerInnen wurden jedoch keinerlei Fristenverlängerungen genehmigt.

Insgesamt ist auch kritisch anzumerken, dass bei der ganzen Thematik der Eindruck entsteht, dass das Gericht nicht vollkommen frei von politischem Einfluss agiert. Ganz von der Hand zu weisen ist dieser Eindruck nicht, da gerade auch beim Lobautunnel immer wieder gebetsmühlenartig der „Nutzen für den Wirtschaftsstandort“ wiederholt wird und die Regierung ja mehrere Initiativen gesetzt hat um zukünftig Bauprojekte die „dem Standort“ nützen schneller und ohne größere Rücksicht von BürgerInnen- und Umweltschutzinteressen durchzusetzen.

Aber wie geht es nun konkret mit dem Lobautunnel weiter? Auch wenn es nun eine Teilentscheidung vom Bundesverwaltungsgericht gibt ist der Lobautunnel noch alles andere als fix. So besteht auf der zum einen für KritikerInnen des Projekts die Möglichkeit sich in dieser Frage an den Verwaltungsgerichtshof zu wenden und zum anderen sind noch mehrere Materienverfahren, welche für den Lobautunnel teilweise noch gar nicht beantragt wurden, ausständig.

Fortschrittliches Verkehrskonzept statt Milliarden für neue Autobahnen!

„Die KPÖ Donaustadt bleibt ganz klar bei ihrer Meinung, dass es vernünftiger Alternativen zu dem geplanten Lobautunnel geben muss. Das Projekt ist nicht nur vom ökologischen Standpunkt aus, trotz geplanter Umweltschutzmaßnahmen, mehr als fragwürdig, schließlich soll ein 9 Kilometer langer Tunnel quer durch den Nationalpark Donauauen gegraben werden, sondern der verkehrstechnische Nutzen bzw. die versprochene Entlastung darf langfristig gesehen auch angezweifelt werden. Nicht vergessen darf man die enormen Kosten des gesamten Projekts, welche sich derweil auf rund 2 Milliarden Euro belaufen. Wir vertreten daher die Meinung, dass dieses Geld weitaus sinnvoller und effektiver genutzt werden würde, wenn man es zu einem massiven Ausbau der öffentlichen Verkehrsmittel in Wien und dem Umland verwenden würde. Dies würde nicht nur die Naturschönheiten des Bezirks erhalten, sondern den DonaustädterInnen auch weitaus mehr Lebensqualität bringen, als der Bau von Hochleistungsstraßen!“, so Bernhard Gaishofer, Bezirkssprecher der KPÖ Donaustadt.