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Informationsfreiheit in Wien

  • Donnerstag, 12. März 2026 @ 17:21
„Ein Fortschritt – aber noch kein Kulturwandel“, meint Bernhard Spuller aus der BI Süßenbrunnerstraße in einem weiteren Kaktusgastbeitrag.

Seit 1. September 2025 gilt in Österreich das neue Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Diese gesetzliche Neuerung halte ich als Sprecher einer Bürgerinitiative für längst überfällig und sehr begrüßenswert. In der Vergangenheit war es für Bürgerinnen und Bürger in Wien kaum möglich, wesentliche und überprüfbare Informationen z.B. zu Stadtentwicklungsprojekten zu erhalten. Die Stadt gab vielfach nur das preis, was sie preisgeben wollte. Ich denke dabei etwa an die erst 2022 veröffentlichte Feldhamsterstudie 2020 im Auftrag der MA 22, deren verspätete Veröffentlichung erst auf mehrfache Anfragen erfolgte und offenkundig dazu diente, laufende Vorhaben nicht zu verzögern.

Für Wien ist das IFG daher von besonderer Bedeutung. Keine andere Stadt ist so stark von großen Stadtentwicklungsvorhaben, neuen Wohnquartieren, baurechtlichen Entscheidungen, wasserrechtlichen Verfahren und naturschutzrechtlichen Abwägungen geprägt. Transparenz ist hier keine theoretische Forderung, sondern eine Voraussetzung für sachliche Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an Entscheidungen, demokratischer Kontrolle, Akzeptanz und Vertrauen.

Wichtig, weil…

Diese Transparenz ist gerade deshalb zwingend, weil Wien zu den vom Klimawandel am stärksten betroffenen Städten Europas zählt. Wie Stadtplanungsdirektor DI Thomas Madreiter in der Publikation „100 Jahre Stadtplanung“ festhält, lag der Temperaturanstieg in Wien bislang etwa doppelt so hoch wie im globalen Durchschnitt; die Stadt befindet sich bereits im europäischen Spitzenfeld. Vor diesem Hintergrund ist eine zurückhaltende Informationspraxis besonders problematisch: Entscheidungen über Bodenversiegelung, Bebauungsdichte, Grünräume und Wasserhaushalt und Frischluftschneisen sind irreversibel, klimapolitisch hochrelevant und dürfen nicht hinter Verfahrensargumenten oder administrativer Bequemlichkeit verborgen werden.

Meine bisherigen Erfahrungen mit IFG-Anfragen an Wiener Magistratsabteilungen zeigen jedoch: Der gesetzliche Schritt nach vorne ist gemacht, der kulturelle Schritt folgt nur zögerlich. Zwar wird das neue Recht formal anerkannt, inhaltlich begegnet man Bürgerinnen und Bürgern aber häufig mit Zurückhaltung. Informationen werden mit Verweis auf laufende Verfahren, interne Abläufe oder Schutzinteressen eingeschränkt – auch dort, wo keine konkrete Gefährdung eines Verfahrens erkennbar ist.

Dabei sieht das IFG ausdrücklich vor, dass Informationsbegehren auf Antrag förmlich mit Bescheid zu erledigen sind. Damit sind behördliche Antworten ebenso wie unzureichende oder unterlassene Erledigungen einer gerichtlichen Überprüfung zugänglich. Die Möglichkeit, IFG-Entscheidungen vor dem zuständigen Landesverwaltungsgericht überprüfen zu lassen, dient der Schaffung von Rechtsklarheit und einem verlässlichen Umgang mit Informationsfreiheitsbegehren.

Wien versteht sich als moderne, lebenswerte und partizipative Stadt. Daher sollte das IFG nicht defensiv abgearbeitet, sondern selbstbewusst angewendet werden. Informationsfreiheit ist kein Entgegenkommen, sondern ein demokratischer Standard. Ein Gesetz allein schafft noch keine Transparenz – erst seine konsequente Anwendung macht sie zur gelebten Realität.