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Privilegien der Parlamentsparteien - zählt jede Stimme gleich?

  • Samstag, 20. Juli 2013 @ 20:44
Über den Tellerrand k(b)licken Wahlkostenbegrenzung mit vielen Löchern — Als Schmierenkomödie bezeichnet Leo Furtlehner (KPÖ-OÖ) die mit der Neuregelung der Parteienfinanzierung eingeführte Wahlkampfkostenbegrenzung, wenn im Ergebnis die Parlamentsparteien mehr ausgeben als bisher.

von: KPÖ-Pressedienst OÖ (18.07.2013)

Nach der Neuregelung sind als Obergrenze sieben Millionen Euro Wahlkampfkosten pro Partei vorgesehen. Nach Eigenangaben wollen die Parlamentsparteien etwa 34,4 Millionen Euro im Intensivwahlkampf ausgeben (SPÖ, ÖVP und Team Stronach jeweils 7,0, FPÖ geschätzte 5,0, Grüne 4,4, BZÖ 4,0). 2008 gaben die Parteien 33,0 Mio. Euro aus (ÖVP 12,4, SPÖ 10,0, FPÖ 4,3, BZÖ 3,3, Grüne 3,0).

Die Ausgabenobergrenze gilt allerdings nur für den Zeitraum zwischen Stichtag (9.7.) und Wahltag (29.9.), daher haben die Parteien bereits vorher massiv Wahlkampf betrieben. Laut eigenen Angaben haben die Parlamentsparteien bereits von Jänner bis Mai insgesamt 16,4 Millionen Euro als Vorwahlkampf ausgegeben (ÖVP 5,6, SPÖ 3,6, TS 3,2, FPÖ 2,9, Grüne 0,6, BZÖ 0,5). Als Frechheit ersten Ranges ist dabei die Ansage von TS-Klubchef Robert Lugar zu bewerten, der meint für Stronach dürfte die Begrenzung nicht gelten, da seine Partei den Wahlkampf aus privaten Mitteln bestreitet: „Damit wird die Käuflichkeit der Politik durch einen Milliardär in einer bislang nicht gekannten Offenheit und der Anspruch sich über alle Regeln hinwegzusetzen verdeutlicht“ kritisiert Furtlehner.

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