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Zerstörte Au löst keinen Stau! - Wir geben nicht auf!

  • Dienstag, 16. Oktober 2007 @ 06:08
Keine neuen Autobahnen! Darüber sind sich alle an der Lobaubesetzung im letzten Winter beteiligten Umweltgruppen und BürgerInneninitiativen, auch mehr als ein halbes Jahr nach Beendigung ihrer Protestaktion in der Lobau, einig.

Das nächste größere gemeinsame Treffen der GegnerInnen der Lobauautobahn ist am 01.11.2007 ab 16 Uhr am "Campplatz der Mahnwache" in Groß Enzersdorf (von der Endstation der Bus-Linie 26A 15' die Lobaustraße entlang bis zur linker Hand liegenden Kaserne, dort rechts abbiegen und gleich links in den tiefer gelegenen Feldweg gehen) zum Jahrestag des Beginns der Aubesetzung geplant.

Kommt zahlreich, um die Unterstützung ihres Anliegens auch weiter in der Öffentlichkeit zu dokumentieren! Programm am 01.11,2007:

16.00 Uhr Geselliges Beisammensein, Erfahrungs- und Informationsaustausch bei einem kleinen Picknick

18.00 Uhr Im Infozelt zeigen wir den Film von Al Gore -"Eine unbequeme Wahrheit"

20.00 Uhr ebenfalls im Infozelt und für Hardliner läuft der Film "Tunnel" mit Sylvester Stallone. Dieser hat eindrucksvoll eine Tunnelkatastrophe zum Inhalt.

Ihre wichtigsten Argumente gegen den Bau der Lobauautobahn kennen unsere LeserInnen aus folgenden in unseren letzten beiden Kaktus-Printausgaben erschienen Gastbeiträgen:

Gastkommentar von Heinz Högelsberger, Verkehrsreferent von Global 2000

Interview mit Jutta Matysek, Sprecherin der Bürgerinitiative "Natur statt Beton - Rettet die Lobau"

Die KPÖ legte ihre Haltung in einer auf Antrag der KPÖ Donaustadt beschlossenen

Resolution ihrer letzten Landeskonferenz (Dezember 2006)

fest.

Für unsere Kaktus- LeserInnen und BesucherInnen unserer Website, die die letzten Entwicklungen nicht mitverfolgen konnten, fassen wir die wichtigsten Ereignisse des Sommers zum Thema "Lobautunnel /Lobauautobahn" nochmals zusammen:

UmweltschützerInnen beendeten ihre Mitarbeit am Runden Tisch zur Lobau

Der "Runde Tisch", der als "Gegenleistung" zur friedlichen Beendigung der Blockade gegen die Probebohrungen, als Dialogforum zwischen den an den Protesten beteiligten Umweltgruppen, BürgerInneninitiativen, VertreterInnen der Bundesregierung und der Länder Wien und Niederösterreich eingerichtet wurde, fand Ende Juli ein jähes Ende.

Gemeinsame Presseerklärung der am Runden Tisch beteiligten Umweltgruppen im Wortlaut

Begründet haben die Kritiker der Lobauautobahn ihren Schritt mit der Ihnen vorgelegten mehr als dürftigen Zusammenfassung der bis dahin geführten Gespräche. "In diesem Papier sind die Beiträge der UmweltschützerInnen in keiner Weise vertreten, Umweltproblematik und Klimaschutz werden unter den Tisch gekehrt."

So wurde z.B. eine vorgelegte Frageliste zur Klärung der Frage, wie viele zusätzliche Treibhausgas-Emissionen der Betrieb der geplanten Autobahn verursachen wird, trotz mehrmaliger Einforderung nicht beantwortet. "Entweder werden uns die Daten von Wien und Niederösterreich absichtlich vorenthalten oder diese existieren tatsächlich nicht Die Länder Wien und Niederösterreich haben jede ernsthafte verkehrspolitische Arbeit abgelehnt. Offenbar sind diese Länder dialogunfähig und verstehen nur die Sprache des Widerstandes" lautet das gemeinsame Resümee von, "Global 2000", "Greenpeace", der "Bürgerinitiative Marchfeld - Groß Enzersdorf (BIM)", der "Bürgerinitiative Natur statt Beton- Rettet die Lobau", BIGNOT, VIRUS und der "Mahnwache Lobau".

Formalfehler als Begründung um Prüfung inhaltlicher Bedenken zu verweigern?

Ein weiteres Lehrbeispiel, wie es, wenn es für die politischen Verantwortlichen um "Eingemachtes" geht, um BürgerInnenmitbestimmung und Demokratie bestellt ist, bieten auch Vorgänge im Zusammenhang mit einer von der Bürgerinitiative "Natur statt Beton - Rettet die Lobau" eingebrachten Klage gegen die Trassenverordnung der S2 (das ist ein Verbindungsstück zwischen der Südosttangente und der neu geplanten S1, welches beim "Knoten Süssenbrunn in die S1 einmünden soll) beim Verfassungsgerichtshof.

Ein in der Sache unbedeutender Formalfehler wurde als Begründung herangezogen, den GegnerInnen der Lobauautobahn ihren, für eine solche Klage erforderlichen rechtlichen Status als Bürgerinitiative abzuerkennen und die Klage ohne jegliche inhaltliche Erörterung zurückzuweisen. Die Klage wurde in der Zwischenzeit von einer in der Sache ebenfalls aktiven und befreundeten Bürgerinitiative erneut eingebracht. Um in Hinkunft auch solchen juristischen Spitzfindigkeiten gewachsen zu sein, wurde nochmals begonnen, diesmal auf im Sinne einer Anerkennung als Bürgerinitiative korrekten Listen, Unterschriften zu sammeln.

Wer trägt für solche Gesetze die politische Verantwortung?

So sehr man sich über dieses Urteil des Verfassungsgerichtshofes ärgern mag, sollte man in der Sache aber folgendes nicht übersehen: Die Hauptverantwortung für solche Urteile liegt nicht beim Gericht, sondern bei jenen PolitikerInnen, die für das Zustandekommen solcher Gesetze die Verantwortung tragen. Nach der gegenwärtig gültigen Gesetzeslage ist man offensichtlich, um als Bürgerinitiative für seine Interessen wirksam tätig werden zu können, auf (in vielen Fällen kostenlos nicht erhältliche) juristische Hilfe und Beratung angewiesen. Wir überlassen es jedem unserer LeserInnen, selbst zu beurteilen, ob so etwas im Sinn eines solchen Gesetzes liegt.

Weitere Informationen und Fakten finden sich auch unter http://www.lobau.org/