EU: Neuer Reformvertrag - alte Militarisierung
- Freitag, 24. August 2007 @ 16:33
Die "Friedensinitiative 22" schrieb an den Bundeskanzler.Anlässlich der Beschlussfassung über den neuen "EU-Reformvertrag" wandten sich die Donaustädter FriedensfreundInnen, in Fortsetzung eines Briefwechsels zur Regierungserklärung der rot-schwarzen Koalition, an den Bundeskanzler Dr. Alfred Gusenbauer.
In dem Brief hieß es, Bezug nehmend auf das frühere Antwortschreiben des Kanzlers, wie folgt: Anfangs sei daran erinnert, dass der österreichische Nationalrat seinerzeit einstimmig - also auch mit Ihrer Stimme - den "alten" EU-Verfassungsentwurf, über die Köpfe der Bevölkerung hinweg, mit den darin enthaltenen Schritten in Richtung "globale Militärmacht EU", beschlossen hat. Da wird wohl das Bekenntnis der neuen Bundesregierung zu "Abrüstung und friedlicher Gestaltung Europas" und "einer umfassenden Friedenpolitik" auf "Grundlage der verfassungsbestimmten immerwährenden Neutralität" ad absurdum geführt. Dies beweist schon Ihr "uneingeschränktes Bekenntnis zur Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik". Weiters behaupten Sie, dass es sich bei den österreichischen EU-Einsätzen, "neben humanitären und Katastrophenhilfeaufgaben sowie Rettungsdiensten, ausschließlich um friedenssichernde Operationen" handeln würde. Diese müssten "von der UN-Charta gedeckt" sein und "keine Beteiligung" Österreichs "an völkerrechtswidrigen Operationen" bedeuten. Doch schon die nächsten Sätze zeigen die Realitätsferne behaupteter angestrebter Friedens- und Neutralitätspolitik Österreichs.
Sie geben dabei zu, dass die "European Defense Agency" (EDA), "im Juli 2004 formell angenommen" wurde und auch Österreich daran teilnimmt. Die Schaffung dieser Rüstungsagentur ist bereits im alten EU-Vertrag enthalten und wurde also, obwohl dieser Vertrag derzeit nicht gültig ist, auch umgesetzt. Die Aufgabe der EDA ist, laut Ihrem Schreiben, "die Mitgliedsstaaten und den Rat bei Ihrem Bemühungen zur Entwicklung der europäischen militärischen Kapazitäten für internationale friedenssichernde Einsätze zu unterstützen." Österreich entstehe aus der Teilnahme "keine Verpflichtung, Aufrüstungsmaßnahmen zu setzen." In Wirklichkeit heißt es im, für die EDA grundlegenden Vertrag: " Die Mitgliedsstaaten verpflichten sich, ihre militärischen Fähigkeiten schrittweise zu verbessern." (Art I -41,Abs.3) Im selben Absatz liest man weiter: "Die Agentur für die Bereiche Entwicklung der Verteidigungsfähigkeit, Forschung, Beschaffung und Rüstung" hat "zur Stärkung der industriellen und technologischen Basis" der Kriegswaffenindustrie beizutragen, "Maßnahmen zur Bedarfsdeckung zu fördern" und "diese Maßnahmen gegebenenfalls durchzuführen." Österreich ist also durch seine Teilnahme sehr wohl verpflichtet aufzurüsten und sich noch dazu den exekutiven Befugnissen dieser Rüstungsagentur zu unterstellen.
Militäreinsätze auch außerhalb Europas
Die von Ihnen ohne Wenn und Aber akzeptierte europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik geht weit über "friedenssichernde Maßnahmen" hinaus. So heißt es im Verfassungsentwurf: "Die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik . sichert der Union eine auf zivile und militärische Mittel gestützte Fähigkeit zu Operationen für Missionen außerhalb der Union" (Art. I-41, 1). Ziel dieser militärischen Missionen ist u. a. die "Bekämpfung des Terrorismus [ ] unter anderem auch durch Unterstützung für Drittstaaten bei der Bekämpfung des Terrorismus in ihrem Hoheitsgebiet." (Art III-309,1) Das würde eine unbeschränkte Selbstmandatierung des EU-Ministerrates für globale Kriegseinsätze - auch ohne UNO-Mandat - bedeuten. Es ist eine Frage der politischen Definition, ob jemand als "Freiheitskämpfer" oder "Terrorist" gilt, und diese Definitionsmacht schreibt sich der EU-Ministerrat selbst zu. Ebenfalls in der EU-Verfassung ist die Bildung eines militärischen Kerneuropas angelegt. Diese so genannte "Ständige Strukturierte Zusammenarbeit" (SSZ) soll jene Staaten betreffen, die anspruchsvollere Kriterien in Bezug auf die militärischen Fähigkeiten erfüllen (Art I-416). In einem Zusatzprotokoll zur SSZ steht auch wer in diesem Kerneuropa das Sagen hat: "Die militärische Führung muss von einem Triumvirat (orig.: trirectoire) aus Großbritannien, Frankreich und Deutschland ausgeübt werden. Während solcher Operationen müssen sich die Einheiten anderer Nationen der vollständigen militärischen Führung der Führungsnationen unterwerfen."
Vom "Friedensprojekt zur globalen Kriegsmacht"
Die angestrebte Neubemessung der Stimmgewichte nach den Bevölkerungsverhältnissen und die Einschränkung der Vetomöglichkeiten, zeigen ebenso inwieweit sich die anderen kleineren EU-Staaten dem Machtstreben der drei großen unterordnen müssen. Schon beim EU-Gipfel in Brüssel Mitte Juni 2004 haben die EU-Staatschefs einen Aufrüstungsfahrplan bis 2010, das sogenannte "Headlinegoal 2010", verabschiedet. Darin sind unter anderem folgende Maßnahmen geplant: Die Einrichtung einer eigenen militärischen Planungszelle im EU-Militärstab für Militäraktionen unabhängig von der NATO (ab 2004), die vollständige und globale Einsatzbereitschaft der superschnellen EU-"Schlachtgruppen" (eng. Original: "battle-groups") (ab 2007), die Verfügbarkeit von Flugzeugträgern und Eskorteverbänden für weltweite EU-Militäroperationen (ab 2008) und eine "geeignete Vernetzung aller Kommunikationsebenen, sowohl der terrestrischen als auch der Weltraum stationierten" (ab 2010). Bis 2010 soll die EU dadurch in der Lage sein, weltweit sogenannte "Entwaffnungsaktionen" durchzuführen. Diese können, laut den EU-Militärwissenschaftern Gerald Quille (ISIS) und Fraser Cameron (EPC), "vom Schutz von UN-Inspektoren bis zu einer Invasion à la Irak" schlichtweg alles beinhalten. Das sind nur einige Fakten die die Entwicklung des behaupteten "Friedensprojektes EU" zur tatsächlichen globalen Kriegsmacht zeigen. Und Österreich und die von Ihnen, Herr Bundeskanzler, geführte Regierung stecken mitten drin, wie Ihr eingangs zitiertes "uneingeschränktes Bekenntnis zur Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik" beweist.
Kriegsgerät Eurofighter



