Klage gegen die Trassenverordnung der S2 vom Verfassungsgerichtshof abgewiesen.
- Freitag, 10. August 2007 @ 07:43
Einen lächerlichen Formalfehler benützt der Verfassungsgerichtshof, dass er eine 25 Seiten starke Klageschrift der Bürgerinitiative "Rettet die Lobau" abweisen kann. Indem er ihr einfach den Bürgerinitiativen-Status aberkennt. Neuester Stand: Die Klageschrift wurde im Namen einer befreundeten Bürgerinitiative, die auch im Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren mit Parteienstellung war, erneut eingereicht.
Hier ist der Link zum eingescannten Brief
Um in der Zukunft ähnlichen juristischen Spitzfindigkeiten gewachsen zu sein, hat die Initiative den Text Ihrer Unterschriftenlisten nun entsprechend geändert. Alle GegnerInnen des "Lobautunnels"- vor allem jene, die bereits einmal unterschrieben haben, werden ersucht, auf den neuen korrigierten Listen nochmals zu unterschreiben. Auch alle, die Ihre Unterstützung bisher über das Internet abgegeben haben, werden gebeten, dies auch handschriftlich zu tun. Wie beim Kaktusfest, wird der Kaktus auch bei seinem Infotisch am Volksstimmefest im "Zentrum Donau", aber diesmal die aktualisierten Listen der Initiative, zur Unterschrift auflegen.
Hier ist der Link zur neuen Unterschriftenliste



