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Eine Transitschneise und "ihr" Sündenregister

  • Sonntag, 1. November 2009 @ 09:18
Keine neuen Autobahnen! Presseaussendung der Bürgerinitiative „Rettet die Lobau – Natur statt Beton“

Anlässlich der Verkehrsfreigabe der S2 zählt die Bürgerinitiative „Rettet die Lobau – Natur statt Beton“ das Sündenregister dieser neuen Transitschneise auf und protestiert gegen die geplanten anderen Transitautobahnen im Nordosten Österreichs insbesondere die Lobauautobahn S1.

Der überparteiliche und unabhängige Verein „Rettet die Lobau – Natur statt Beton“ (gegr. Nov 2003) und die 18 500 Unterzeichner ihrer Petition sehen die S2 als Teil der geplanten Transitschneisen haben sie deshalb von Anfang an bekämpft. Gründe dafür gibt es viele:

  • Die S2 zerstört ein schutzwürdiges Gebiet nach „Natura 2000“ (Bahnhof Breitenlee). Das Vorhaben ist nicht naturverträglich im Sinne der Vogelschutz- und FFH-Richtlinie. Es geht um folgende Tiere: Rohrdommel, Zwergrohrdommel, Weißstorch, Schwarzspecht, Schwarzstirnwürger, Blutspecht, Ziegenmelker, Wachtel, Teichhuhn, Turteltaube, Höckerschwan, Stockente, Reiherente, Lachmöwe, Ringeltaube, Dohle, Elster, Saatkrähe, Rabenkrähe, Rebhuhn, Blässhuhn, Wechselkröte, Laubfrosch, Springfrosch, Kleiner Teichfrosch, Zauneidechse und Schlingnatter.

  • Die MA 22 hatte sich jahrelang bemüht dieses einmalige Naturparadies vom Eigentümer der ÖBB anzukaufen um es zum Naturschutzgebiet umwidmen zu können. Erst bei der öffentlichen Erörterung der UVP erfuhren die Beamten genauso entsetzt wie BIs und Umweltschutzorganisationen, dass das Gebiet nicht nur durch die Transitautobahn zerschnitten wird sondern auch die restliche Fläche für Industrieansiedelungen verkauft wird.

    So wurden fundamentale Verfahrensgrundsätze außer Acht gelassen, insbesondere dass...

  • im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung im Falle des Vorliegens eines – ausgewiesenen oder nicht ausgewiesenen – besonderen Schutzgebiets nach der Vogelschutz- bzw. der FFH-Richtlinie die besonderen Schutzmaßstäbe der Richtlinien im Rahmen der Untersuchung zu berücksichtigen sind. D.h. es hätte das Verschlechterungsverbot gelten müssen.

  • als Sachverständige nur Personen mit der entsprechenden Befugnis beigezogen werden dürfen. Der als Sachverständiger für Luft und Klima eingesetzte DI Martin Kühnert erfüllte die erforderliche fachliche Qualifikation nicht. Die BIs wiesen das nach was das Verkehrsministerium allerdings nicht daran hinderte ihn auch bei weiteren UVP Verfahren, S1 Ost, S1 West als Fachgutachter dafür einzusetzen.
  • Süßenbrunn ist, wie der Großteil von Wien und NÖ, Feinstaub- und Stickoxidsanierungsgebiet. Um in einem solchen Gebiet neue Transitautobahnen bauen zu können bedient man sich einer absurden Vorgangsweise: Die zu einzelnen UVP´s vorgelegten Teilstücke sind so bemessen, dass der zu erwartende Schadstoffausstoß die Luftsituation um max. 3 % verschlechtern darf. (sog Irrelevanzkriterium) Dass alle geplanten Teilstücke zusammen natürlich ein Vielfaches an Verschlechterung bringen, darüber wird jegliche Diskussion im Rahmen UVP abgewürgt. So kommt es zur paradoxen Situation, dass in Süßenbrunn auf kleinen Straßen z.B.: Friedhofsweg eine Tempobeschränkung wegen der Luftverschmutzung besteht und daneben eine neue Transitautobahn legal gebaut werden darf. (Die Stadt Wien war sich nicht zu blöd mit Medienevent und Politikeraufmarsch noch ein Jahr vor Baubeginn einen „Rundumadum“ Wanderweg direkt neben bzw. auf der jetzigen S2 und geplanten S1 Autobahntrasse zu eröffnen. Den wird jetzt wohl keiner mehr nutzen.)
  • Die im UVP Verfahren vorgeschriebenen Verkehrsberuhigungsmaßnahmen wurden nicht umgesetzt. Es gibt keinen Rückbau der Ortsdurchfahrt für Süßenbrunn, kein LKW-Durchfahrtsverbot für mehr als 3,5t (von dem Ziel- und Quellverkehr d.h. all die Schotterunternehmen, die die Anrainer am Meisten quälen sowieso ausgenommen wäre) oder reduzierende Tempolimits. Eine Verkehrsentlastung für Süßenbrunn wird es durch die S 2 also sicher nicht geben. Schon gar nicht wenn die A5 fertig gestellt wird und den Transitverkehr der jetzt über Bratislava fährt nach Wien zieht.

    Rettet die Lobau – Natur statt Beton war als Bürgerinitiative mit Parteistellung im UVP Verfahren der S2 aktiv. Als sie sich schließlich mit ihrer 25 Seiten langen Klage an den Verfassungsgerichtshof wandte, wurde ihr wegen einer formalen Lächerlichkeit der BI Status aberkannt. (siehe Kaktusbericht vom 10. August 2007) Das ist eine häufige Vorgangsweise im Rahmen von UVPs um sich lästiger Bürgerbeteiligung zu entledigen. Dieselbe Klagschrift wurde im Namen einer anderen BI noch einmal eingebracht. Der Verfassungsgerichtshof, zu einer inhaltlichen Auseinandersetzung gezwungen, übernahm fast ein zu eins die Argumentationslinie der Asfinag.

    Jutta Matysek, Obfrau von „Rettet die Lobau“:

    „Wie es in Süßenbrunn gelaufen ist wirft dunkel Schatten auf das bevorstehende UVP Verfahren zur Lobauautobahn voraus. Die Bürgerbeteiligungsmöglichkeiten wurden mit den letzten UVP-G Änderungen sogar noch verschlechtert. Die Asfinag wird mit A5 und S2 den Transitverkehr der jetzt an Österreich vorbeiläuft nach Wien holen. Sie und die beteiligten privaten Finanziers dieses PPP Projekts haben ein massives Interesse daran das möglichst viel Schwerverkehr kommt: Viel Maut = Viel Money. Über die S2 kommt der Verkehr dann in die jetzt schon überfüllte A23, die zwecks Generalsanierung gesperrt werden soll, bis Wien im Verkehr erstickt und sie eine Transitautobahn durch den Nationalpark Donauauen politisch durchzubringen glauben. Die Asfinag plant den Verkehrskollaps für Wien.

    Gleichzeitig lässt der Bund - 100 % Eigentümer von Asfinag und ÖBB in Gestalt des BMVIT - zu, dass die Schnellbahnlinie S 80 die, entsprechend ausgebaut und intervallverdichtet, die ideale Entlastung für die Südosttangente wäre, statt dem bisherigen 20 nur mehr einen 30 Minutenintervall fährt.

    Während für die Asfinag u.a. für die A5 immer noch mehr Schulden anhäufen darf, fährt die Bahn nach Norden hinter Wolkersdorf eingleisig und nicht elektrifiziert. Süßenbrunn, das jetzt ein Autobahnkreuz größer als der Ort selbst besitzt, hat die Buslinie 27 A, die nach 19.30 und Sonn- und Feiertags nicht fährt.

    "Wir werden weiterkämpfen.“ meint Jutta Matysek (im rechten Bild links, am Volksstimmefest 2009 aufgenommen) abschließend.

    Rückfragen:
    Jutta Matysek Tel.: 0676/953 97 79, Email: jutta.matysek@gmx.at
    Bürgerinitiative „Rettet die Lobau – Natur statt Beton“ Polletstr 46, 1220 Wien.
    Den gesamten Text unserer der Klage gegen die S2, den Brief des Verfassungsgerichtshofes und weiterführende Informationen finden Sie auf www.lobau.org