Willkommen bei KAKTUS - Online / KPÖ-Donaustadt 

Monika Mokre zu Gast bei „Rassismusfreies Transdanubien“

  • Freitag, 14. Mai 2021 @ 09:49
Kaktus-Archiv Ein Gespräch über die europäische und österreichische Asylpolitik

Nach längerer pandemiebedingter Pause ladet die überparteiliche Initiative „Rassismusfreies Transdanubien“ unter Einhaltung der geltenden Corona-Regeln (Details siehe unten), wieder zu einer „Präsenz“-Veranstaltung ein.

Dienstag, 25.5.2021, Beginn 19:30

Ort: Yella Yella! Nachbar.innentreff, Maria Tusch-Straße 2/1/EG, 1220 Wien (Seestadt) + online

Wer sich zu der Veranstaltung online zuschalten will, möge den dafür erforderlichen Link bei transdanubien@gmx.net anfordern.

Sind Menschenrechte unteilbar?

In keinem anderen Bereich zeigt Europa so deutlich sein inhumanes Gesicht wie in der Politik gegenüber Geflüchteten. Während andere Kontinente weiterhin ungeniert ausgebeutet und Kriege und Umweltbelastung dorthin exportiert werden, tritt die EU die Menschenrechte mit Füßen: Frontex, jährlich Tausende Tote im Mittelmeer, Push-Backs zu See und an Land, Geflüchtetenlager an den Außengrenzen und in den Ländern der EU, Abschiebungen - oft in den sicheren Tod, Schließung der Balkanroute, Rechtlosigkeit und Ausbeutung von Menschen, die all dies überlebt haben – das ist das Regime, das Europa geschaffen hat, um die internationale Arbeitsteilung aufrecht zu erhalten und Menschen von sich fernzuhalten, für die der imperiale Lebensstil des globalen Nordens ein menschenwürdiges Leben in ihren Herkunftsländern immer mehr verunmöglicht.

Während Teile der österreichischen Zivilgesellschaft den herbeigeredeten „Flüchtlingskrisen“ mit Solidarität und Hilfsbereitschaft begegnen und die Einhaltung der Menschenrechte fordern, lässt der politische und mediale Mainstream nichts unversucht, die „Willkommenskultur“ zu denunzieren und Stimmung zu machen gegen Menschen, deren angebliche Andersheit und Fremdheit ständig thematisiert werden. Mit welchen Strukturen und Politiken geht die EU gegen Geflüchtete vor? Wie begegnen wir den Argumenten der „Kritik der Migration“? Und wie kann das zarte Pflänzchen der Solidarität dennoch gehegt werden, damit es groß und stark wird?

Darüber reden wir mit Monika Mokre,
Aktivistin des Refugee Protest Camps Vienna 2012, Mitbegründerin der Initiative „Push-Back Alarm Austria“; Aktivistin von GG/BO R.A.U.S. (der Solidaritätsgruppe für eine Gefangenengewerkschaft Österreich). Mitarbeiterin u.a. der Österreichischen Akademie der Wissenschaften, zahlreiche Publikationen, zuletzt: „Die Stadt als Stätte der Solidarität“ (hrsg. mit Niki Kubaczek, Februar 2021), „Postmarxistisches Staatsverständnis“ (mit Cornelia Bruell, 2018), „Solidarität als Übersetzung“ (2015)

Modalitäten:
Beim momentanen Stand der Dinge gelten für Indoor-Veranstaltungen mit 11-50 Teilnehmer*innen folgende Bestimmungen:

* Anmeldung der Veranstaltung bei der Bezirksverwaltungsbehörde
* Erstellung eines Covid-19-Präventionskonzepts und Ernennung eines Covid-19-Beauftragten
* Tragen von FFP2-Masken außerhalb der zugewiesenen Sitzplätze
* Abstand von mindestens einem Meter zwischen den Sitzplätzen
* Einhaltung der 3G-Regel (Teilnehmende sollen entweder geimpft, getestetoder genesen sein, wobei die Erstimpfung länger als 22 Tage zurückliegen muss; als gültige Tests gelten ein PCR-Test („Gurgeltest“), nicht älter als 72 Stunden, ein Antigentest, nicht älter als 48 Stunden oder ein vor Ort durchgeführter „Nasenbohrer-Test“). Genesene sind nach Ablauf der Infektion für sechs Monate von der Testpflicht befreit.
* Höchstens vier Menschen aus verschiedenen Haushalten dürfen eine Besuchergruppe bilden und an einem Tisch sitzen
* Zwischen Besuchergruppen muss ein Abstand von zwei Metern eingehalten werden – wenn dies nicht möglich ist, ist mindestens ein Sitzplatz zwischen den Gruppen freizuhalten.
* Selbstbedienungsbuffets dürfen unter Hygieneauflagen betrieben werden.
* Mitarbeiter*innen mit Kund*innenkontakt müssen einen Mund-Nasen-Schutz trage, wenn sie getestet sind; wenn sie nicht getestet sind, müssen sie eine FFP2-Maske tragen
* Der Verzehr von Speisen und Getränken erfolgt nur am Sitzplatz.
* Die Eintragung von Kontaktdaten in eine aufliegende Anwesenheitsliste ist erforderlich.