Willkommen bei KAKTUS - Online / KPÖ-Donaustadt 

Umweltverträglichkeitsprüfungen S1 und Stadtstraße oder David gegen Goliath

  • Dienstag, 10. Dezember 2019 @ 13:18
Keine neuen Autobahnen! Vom 2. - 5. 12. 2019 wurden die UVPs für beide Abschnitte neu verhandelt.

Bei der Verhandlung über die S1 fielen vom Vorsitzenden Richter N. geradezu unglaubliche Behauptungen, wie dass Bürgerinitiativen eigentlich nur aus Querulanten bestehen. Genau genommen müsste diesem Mann der Vorsitz entzogen werden, aber bei uns in Bagdad...

Zu vermelden wäre auch, dass die rot/grüne Gemeinde Wien als anwaltliche Vertretung die Kanzlei Jarolim wählte - ein Schelm, der Böses dabei denkt. Der praktische Arzt E. war ebenfalls ein treuer Diener seiner Herren. Soll die WHO sagen, Feinstaub ist gesundheitsschädlich, der praktische Arzt aus Linz weiß es besser.

Bei der Stadtstraße ging es etwas fairer zu, dennoch konnte man sich des Eindrucks nicht erwehren, dass der Senatsvorsitzende Richter Dr. G. daran interessiert war, das UVP-Verfahren positiv bewerten zu können. Schließlich sticht der Ober den Unter und das war schon immer so, nicht wahr?

Die z.T. parteiabhängigen Sachverständigen (hier Beispiel SV-Luft: https://www.meinbezirk.at/margareten/c-lokales/in-margareten-faehrt-man-bald-elektrisch-einrichtung-eines-e-taxi-standes-vor-dem-amtshaus-margareten_a1776550 ) durften auch unglaubhafte Bewertungen machen und mussten höchstens hartnäckigen Fragen standhalten, was der Humanmediziner Dr. E. mit seiner Eiseskälte wohl am besten beherrschte.

Die Auswirkungen durch den Tunnelbau in der Emichgasse wurden durch den SV T. relativ ehrlich dargestellt. Die Erschütterungen werden gewaltig sein- die Möglichkeit, dass Getränkegläser durch die Erschütterungen umfallen können, wurde überraschend deutlich angesprochen.

Es konnten mit Hilfe von RA Mag. Wolfram Schachinger und Wolfgang Rehm von VIRUS beträchtliche rechtliche und fachliche Mängel im Verhandlungsprotokoll festgehalten werden. Das ist wichtig, weil diese ein Beweismittel darstellen und gemeinsam mit Spruch des BVwG (bis Ende des Jahres absehbar) die Basis für den Gang zum Verfassungs/Verwaltungsgerichtshof in 3. Instanz sein werden, sollte das UVP-Verfahren vom Richtersenat positiv bewertet werden.

Dr. Margarete Lazar (basierend auf den Darstellungen von Ing. Heinz Mutzek)