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Verwehrte Parteienstellung im Stadtstraßen-UVP-Verfahren rechtswidrig!

  • Dienstag, 26. Februar 2019 @ 15:10
Wie stehen die Verfahren zu Stadtstraße, Spange Seestadt und Lobauautobahn tatsächlich?

Gastbeitrag
Heinz Mutzek-Koordinator des BürgerInnennetzwerkes Verkehrsregion Wien-NÖ/Nordost
(im Bild 3.von rechts)

Ausgehend von den „verkehrlichen Heilsversprechungen“ unseres Bezirksvorstehers in diversen Bezirksblättern möchte ich Ihnen im Namen des Bürgerinitiativen-Netzwerks Verkehrsregion Wien-NÖ (BNWN) ein realistischeres Bild rund um die Entwicklungen zu den Autobahnprojekten Stadtstraße Aspern, S1-Spange Seestadt und S1-Lobautunnel geben.

Wörtlich sagte Bezirksvorsteher Nevrivy in einem schmeichelweichen Interview in der BZ: "Der Entscheid des Verwaltungsgerichts, dass die Umfahrung durchgeführt werden kann, war daher sehr wichtig für die Donaustadt. Parallel dazu auch der positive Bescheid der Umweltverträglichkeitsprüfung zur Stadtstraße“.

Nachdem Ernst Nevrivy, obwohl er als Bezirksvorsteher eingeladen war, an der Verhandlung zum Lobautunnel am Bundesverwaltungsgericht (wie es richtig heißt) nicht teilgenommen hat, sind entscheidende Ergänzungen aus der „Praxis“ notwendig. Mit dem Richterspruch wird es noch lange keinen Baustart geben und die Probleme unserer Donaustadt bzw. jene von Wien würden damit auch nicht gelöst werden. Zitat des unabhängigen Verkehrsexperten des ÖAMTC, David Nose: „Der Bau des Lobautunnels oder die Errichtung einer neuen Straße würden nur kurzzeitige Verbesserungen auf der Tangente A23 bringen!“ Einmal mehr wird hiermit auf den Punkt gebracht, dass es sich bei den Projekten Lobauautobahn und Stadtstraße um keine zeitgemäßen, sondern überholte Mobiltätslösungen handelt.

Doch wie sieht es nun tatsächlich rechtlich aus?

Man lese und staune: Das Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren (UVP) Stadtstraße Aspern wurde aufgrund eines Rechtsbruchs durch eine Novelle des Umweltverträglichkeitsgesetzes der Regierung Schüssel-2 im Jahr 2007 massiv zurückgeworfen. Mit dieser Novellierung wurde eine rechtswidrige Bestimmung im österreichischen Umweltrecht eingebaut, nämlich das „vereinfachte Verfahren“, mit dem Bürgerinitiativen die Parteienstellung verwehrt worden ist. Diese Bestimmung wurde von unseren Bürgerinitiativen von Beginn an im Stadtstraßenverfahren als rechtswidrig bemängelt, was am 27. September 2018 durch ein Höchstgerichtsurteil bestätigt wurde. Diese sensationelle Entscheidung ist für jeden Bürgerrechtler eine Bestätigung dafür, dass die Mühlen unseres Rechtsstaates noch einigermaßen funktionieren, jedenfalls am Verwaltungsgerichtshof. Praktisch bedeutet das für die Stadtstraße, dass ein Baubeginn nicht absehbar ist, denn das Verfahren befindet sich zwar in zweiter Instanz beim Bundesverwaltungsgericht, ist aber mit einem schweren Verfahrensmangel behaftet!

Bei der fachlich, ökonomisch und ökologisch widersinnigen Umfahrungsautobahn S1-Lobautunnel ist die Situation rechtlich zwar anders gelagert. Aber auch hier ist ein Baubeginn, wie ASFINAG-Geschäftsführer Walcher kürzlich eingestanden hat noch nicht absehbar.Denn neben dem klassischen UVP-Verfahren sind auch noch weitere Naturschutz- und Wasserrechtsverfahren jeweils in Wien und NÖ durchzuführen, was ebenfalls aufgrund der Komplexität der Projekte weitere Jahre in Anspruch nehmen wird.

Die Freude über diese Entwicklung möchte ich gerne mit Ihnen teilen und Sie dazu ermuntern, die Verbesserungen im öffentlichen Verkehrsnetz und im Radwegenetz im Jahr 2019 ganz besonders zu genießen. Denn wir haben uns diese Verbesserungen durch Hartnäckigkeit und Einsatz verdient!

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Noch eine Anmerkung des Kaktus:
In der Zwischenzeit hat im Gegensatz zu seinem Geschäftsführer der neuen ASFINAG Vortandsdirketor Hartwig Hufnagel, vom Kurier am 22.02.19 groß aufgeblasen, wieder etwas zurückrudert. "Sofern es keine Einsprüche gibt", was mehr als unwahrscheinlich sein wird, hielte er den Spatenstich im Freilandbereich "noch 2019" für möglich

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