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Neues zum Wohnen

  • Sonntag, 4. November 2018 @ 09:16
Wohnen Was erwartet uns in der Donaustadt und anderswo? - Ein Bericht aus der letzten Kaktuszeitungsausgabe

Der Herbst und das Jahr 2019 sollen einige Änderungen in der Wohnpolitik bringen: In der Donaustadt entsteht der erste Gemeindebau NEU, die Wiener Bauordnung wird novelliert und die schwarz-blaue Regierung erarbeitet gerade eine Mietrechtsnovelle.

Der KAKTUS hat zusammengefasst.

Im Jahr 2015 wurde von Michael Ludwig, damals noch Wohnbaustadtrat, eine „große Wohnbauoffensive“ angekündigt, deren Hauptinhalt die Errichtung von 4000 neuen Gemeindewohnungen bis 2020 war. Nun wurden auch konkrete Pläne für die Donaustadt präsentiert: Ab Herbst 2019 soll in der Seestadt Aspern ein Gemeindebau NEU mit 75 Wohnungen entstehen. Die Wohnungen sollen zwischen 35 m² und 70 m² groß sein und teilweise Balkone oder Loggias beinhalten. Sie stehen zur Gänze im Eigentum der Stadt, sollen unbefristet vergeben werden und die Miete wird sich auf 7,50 Euro pro Quadratmeter belaufen. Gemessen an der Wohnbautätigkeit in unserem Bezirk sind 75 Gemeindewohnungen NEU allerdings nur ein Tropfen auf dem heißen Stein.

Novelle der Wiener Bauordnung

Im Sommer dieses Jahres kündigte die rotgrüne Wiener Stadtregierung auch eine Novelle der Wiener Bauordnung an, welche in einigen Bereichen zu Veränderungen führen wird: So soll die zukünftige Mindestgröße von neu errichteten Wohnungen bei 25 m²und nicht wie bisher bei 30 m² liegen. Die verpflichtende Bereitstellung von Einlagerungsräumen, also in den meisten Fällen Kellerabteilen, soll aufgehoben werden. Begründet wird dies mit der steigenden Zahl an Einzelhaushalten und der notwendigen Kostenreduktion beim Bau solcher Wohnungen. Vonseiten der privaten Immobilienbranche gibt es Zustimmung, Kritik an den Plänen hat die Arbeiterkammer geäußert. Eine Verkleinerung des Wohnraums führt zu einer Reduzierung der Lebensqualität. Ob sich diese Änderungen auch für MieterInnen auch rechnen, ist zweifelhaft.
[Anmerkung der Redaktion: Die Verkleinerung der Mindestwohnfläche von 30 m2 auf künftig 25 m2 ist nach Kritik von mehreren Seiten nicht mehr im aktuellen Gesetzesentwurf enthalten. Zum Redaktionsschluss der KAKTUS Printausgabe am 2.10.2018 war dies jedoch noch der Fall]

Geplant ist auch die Einführung einer neuen Flächenwidmungskategorie „Geförderter Wohnbau“. Diese soll bei Umwidmungen von Grün- in Bauland angewandt werden. Die Voraussetzungen für eine Umwidmung sind, dass mindestens die Hälfte der Wohnungen „sozial gefördert“ sind, die Grundkosten pro Quadratmeter mit 188 Euro gedeckelt werden und es während der Förderungsdauer ein Veräußerungsverbot gibt. Ziel laut Wohnbaustadträtin Kathrin Gaal soll sein, dass in Wien mehr sozial geförderte Wohnungen errichtet werden und es zu einer Einschränkung der Immobilienspekulation kommt.

Positiv an der geplanten Novelle ist, dass künftig für den Abriss von Häusern, welche vor 1945 errichtet wurden, eine Bewilligung eingeholt werden muss. Gebäude, welche aus geschichtlichen oder kulturellen Gründen erhaltungswürdig sind, sollen zu einer „Schutzzone“ erklärt werden können. Ein Wermutstropfen bleibt, dass diese Maßnahme viel zu spät kommt (es sei nur an den Abriss des Hopf-Hauses, eines der schönsten Jugendstilbauten des 22. Bezirks im Jahr 2014 erinnert) und in einigen Grätzln noch erhaltenswerte Gebäude vor Inkrafttreten dieser neuen Regelung abgerissen wurden.

Schwarz-blaue Pläne für 2019

Auch die schwarz-blaue Regierung kündigte für das kommende Jahr eine Mietrechtsnovelle an. Unter anderem soll es zur Aufhebung des Lagezuschlagsverbots in den Gründerzeitvierteln kommen, was in Wien zu Mietsteigerungen bei rund 100.000 Wohnungen führen würde.

Ebenso soll die Möglichkeit des Angebots von befristeten Mietverträgen erleichtert und die Weitergabe eines Mietvertrags an Verwandte erschwert werden.

Schließlich soll auch die Option, dass sozial geförderte Wohnungen privatisiert werden, erleichtert werden.

Dass die Verhandler der Regierungsparteien, welche diese Änderung en erarbeiten, jedoch selbst aus der Immobilienbranche und der Wohnungseigentümerinteressensvertretung kommen, sollte zu denken geben. Es liegt nahe: das Ziel der Änderungen ist nicht, die Rechte der MieterInnen abzusichern, sondern vielmehr die Profite der Immobilieninhaber zu steigern.

Unabhängig wie die Maßnahmen konkret aussehen werden, bleibt die KPÖ bei ihrer Überzeugung: „Wohnen ist ein Menschenrecht und darf nicht der Profitgier und Spekulation überlassen werden! , stellt KPÖ Bezirkssprecher Bernhard Gaishofer klar. Die KPÖ hat im Frühjahr eine Petition an den Nationalrat übergeben, in der zahlreiche wohnpolitische Forderungen wie den Ausbau des kommunalen Wohnbaus, eine Leerstandsabgabe und einheitliche Mietzinsobergrenzen beinhaltet sind.

Die Petition wurde in der Zwischenzeit im Nationalrat behandelt - Mehr darüber - Hier klicken!