Willkommen bei KAKTUS - Online / KPÖ-Donaustadt 

Umweltverträglichkeitsprüfung für die Stadtstraße

  • Sonntag, 4. März 2018 @ 08:00
Der nächste Akt einer Umweltsatire
Ein Kaktus-Gastbeitrag von Werner Schandl, BI Hirschstetten-retten

Nun also doch. Die UVP-Verhandlung zur Stadtstraße ist geschlagen. Begonnen hat die ganze Farce bereits mit der Terminsetzung. Sehr „familienfreundlich“ wurde der Termin in den Advent des Vorjahres gelegt. Davor wurde an 5 Tagen hintereinander die S 1 – Spange Seestadt verhandelt, und vor dieser 5 Tage beim Bundesverwaltungsgericht die S 1 Lobauautobahn.

Die Verhandlung der Stadtstraße ging sogar in die Verlängerung, und es musste Mitte Dezember noch ein Tag angehängt werden. Somit saßen die Bürgerinitiativen 16 Tage durchgehend einer Armee von „Sachverständigen“ gegenüber. Die Projektwerber ASFINAG und MA 28 / MA 29 können ja aus dem Vollen schöpfen.

Bild: Werner Schandl (Bildmitte) bei der Auftakt Kundgebung gegen die Stadtstraße (09/2015)

Sie haben genügend Zeit dafür und werden alle samt und sonders von uns bezahlt. Wir Bürgerinnen und Bürger hingegen müssen uns Urlaub nehmen, tausende Seiten Projektunterlagen in der Freizeit durcharbeiten und dazu noch Anwälte und Sachverständige bezahlen. Unser „Fachwissen“ ist vielleicht nicht auf allen Fachgebieten auf Universitätsniveau. Das braucht man hier auch nicht wirklich, denn es sagt einem schon der Hausverstand, dass diese Straße nicht umweltverträglich sein kann. Daher haben wir kein Thema den Gutachtern oder den Projektwerbern alleine überlassen. Wir haben alle Themen beackert und beeinsprucht, wo wir auch nur eine Kleinigkeit gefunden haben.

Unsere Stellungnahmen finden Sie unter http://www.hirschstetten-retten.at/

Das war wichtig für die zweite Runde im Verfahren.

Es ist zu erwarten, dass die zuständige Behörde, die MA 22 Wiener Umweltschutzabteilung, in den nächsten Wochen einen positiven Bescheid erlassen wird. Der wird von den Bürgerinitiativen und der Umweltschutzorganisation (NGO) VIRUS beim Bundesverwaltungsgericht beeinsprucht. Dort ist dann ein Gericht am Wort und keine Behörde.

Wir denken doch, dass wir einige Bereiche herausgearbeitet haben, mit denen wir in der zweiten Instanz punkten könnten. Der wichtigste Punkt ist jedenfalls, dass das Verfahren geteilt wurde in ein ordentliches UVP – Verfahren für die S 1 – Spange Seestadt (ASFINAG) und in das vereinfachte Verfahren für die Stadtstraße (MA 28 / MA 29). Das haben wir schon vor Jahren in Brüssel vor der Europäischen Kommission vorgebracht. An der Richtigkeit unseres Standpunktes hat sich unserer Meinung nach auch nichts geändert.

Beim Durcharbeiten der Unterlagen sind wir auf unterirdische Deponien gestoßen, auf fragwürdige Messmethoden, die den Lärm betreffen und jede Menge an den Haaren hergeleitete Auslegungen diverser Gutachter, warum denn dieses Projekt doch umweltverträglich sein soll. In einem anderen Rahmen würden einige Gutachten als Gefälligkeitsgutachten durchgehen.

Wir geben jedenfalls sicher nicht auf und fechten das Ding bis zum Ende durch. Da kann unser Herr Bezirksvorsteher noch so sehr schreien „Zuerst will ich meine Straße und meinen Tunnel haben“ (Originalzitat aus der Wiener Zeitung). Entscheiden wird das wie gesagt das Bundesverwaltungsgericht.

Zum Schluss noch Danke an den KAKTUS. Er ist das einzige Medium im Bezirk und in der Stadt, welches sich dem Thema widmet. Den diversen Bezirkszeitungen war das die ganzen Monate keine Zeile wert.