VfGH kippt zukunftsweisendes Urteil – Weg für dritte Piste frei
- Donnerstag, 29. Juni 2017 @ 11:16
In einer tatsächlich verantwortungsvoÂllen und zukunftsweisenden Erkenntnis hat das BundesverwaltunÂgsgericht (BVwG) im Februar gegen den Bau der dritten Piste am Flughafen Wien-Schwechat entschieden. Der folgende Sturm der Entrüstung war groß: Vom Bundeskanzler, der den „Standortvorteil“ gegenüber ökologischer Entwicklung seither in den Verfassungsrang heben will, bis zum Flughafen Wien, der den Verlust tausender Arbeitsplätze schwarzmalt.
Dabei war die Begründung des BVwG so deutlich wie zukunftsweisend: Der Umweltschutz muss Vorrang haben, weil er im öffentlichen Interesse steht, damit es in Österreich zu keinem wesentlichen Anstieg an CO2-Emissionen kommt. Als Grundlage für das Erkenntnis konnte sich der Dreiersenat einerseits auf die Bundesverfassung aber auch auf die niederösterreÂichische Landesverfassung berufen. Beide räumen Umwelt- und Klimaschutz einen besonderen Vorrang ein.
Und beiden wird vom VfGH beschieden, dass sie keinen tatsächlichen Vorrang vor anderen „Interessen“ darstellen.
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