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Volksanwälte kritisieren „Wunschwidmungen“ in Wien

  • Samstag, 3. Juni 2017 @ 19:50
„Danube flats“ ebenso wie das Hochhausprojekt am Heumarkt im Zentrum ihrer Kritik

Über den Heumarkt sei schon jahrelang auf Basis der Pläne des Investors verhandelt worden. Die Flächenwidmung hätte unabhängig von dem individuellen Bauprojekt erfolgen müssen und nicht als „Wunschwidmung für den Investor". Auch die „Danube Flats" an der Reichsbrücke - ebenfalls ein Hochhausprojekt – schließen die Volksanwälte in ihre Kritik ein.

Der Kaktus sieht sich mit seiner Berichterstattung über die von der überparteilichen Initiative Kaisermühlen an dem umstrittenen Projekt geübte Kritik bestätigt.

Überlässt die Stadt das Feld der Stadtplanung den Interessen der Investoren?

Der umstrittene Wohnturm „Danube Flats" soll 150 m hoch werden, und mit 3 weiteren Gebäuden ca. 500 Wohnungen umfassen. Da es sich vorwiegend Eigentums- bzw. Vorsorgewohnungen im Luxussegment handelt, widerspechen wir der Behauptung der SPÖ, wenn sie von einem „gelungenen Beispiel der Regulierung des privaten Wohnungsmarktes“ spricht.

Die zuletzt gültige Flächenwidmung hatte nur eine maximale Bebauungshöhe von 26 m erlaubt. Sie wurde, trotz BürgerInnenprotesten und einer mehr als eindeutigen Stellungnahme der Architektenkammer, von der SPÖ gemeinsam mit den Grünen im Gemeinderat geändert.

Der zweite Schritt wurde vor dem ersten gemacht.

Ähnlich, wie zuletzt am Heumarkt, ist es auch in der Donaustadt, so die Sicht der Volksanwälte, zu einer „willkürlichen Begünstigung eines Investors" gekommen. Mit ihrer Vorgangsweise riskiere die Stadt, „öffentliches Interesse zu verletzen“, lautet die von den Volksanwälten ihre bei einer Pressekonferenz zur Präsentation ihres Wien-Berichts 2016 geäußerte Kritik.

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