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„Reform“ des Wiener Wahlrechts – ein Fortschritt?

  • Samstag, 9. August 2014 @ 14:06
Wie zahlreiche Medien in den letzten Tagen berichteten, sollen die beiden Wiener Stadtregierungsparteien SPÖ und Grüne kurz vor der Fertigstellung einer Reform des Wiener Wahlrechts befinden, welches im Herbst beschlossen werden und bereits zu den Gemeinde- und Bezirksratswahlen 2015 gültig sein soll.

Eine Veränderung des (sehr mehrheitsfreundlichen) Wahlrechts ist mehr als notwendig, da es in Wien bis jetzt so war, dass große Parteien bei der Mandatsverteilung überproportional bevorzugt wurden. Die SPÖ brauchte in der Vergangenheit beispielsweise nur rund 44% der Stimmen, um in Mandaten eine absolute Mehrheit zu erhalten.

Die Chancen für eine Veränderung standen eigentlich auch noch nie so gut wie jetzt, da bereits im Jahr 2010 von allen Oppositionsparteien (also Grüne, FPÖ und ÖVP) eine notariell beglaubigte Erklärung abgegeben wurde, dass man sich unabhängig von Regierungskoalitionen nach der Wahl für ein „faires und transparentes Wahlrecht“ einsetzt. Nun sind die Grünen in der Stadtregierung, eine Verbesserung ist jedoch nicht in Sicht…
Laut ersten Informationen einigte man sich bislang nur darauf, dass eine Partei „erst“ mit 47% eine absolute Mandatsmehrheit bekommt. Ebenso ist von der Angleichung des Briefwahlrechts auf die Regelung des Bundes die Rede. Auch die Aufwertung des Persönlichkeitswahlrechts bzw. von Vorzugsstimmen soll Teil der Reform werden.
Zahlreiche grundlegende Kritikpunkte am Wahlrecht werden jedoch geflissentlich ausgeklammert: So kritisiert die KPÖ schon seit Jahren die absolut undemokratische und in dieser Form nur in Wien gültige 5% Sperrklausel um in den Gemeinderat zu kommen. Sie soll, was man den Berichten entnehmen kann, erhalten bleiben. In diesem Zusammenhang sei erwähnt, dass es von Seiten der SPÖ ja auch Versuche gegeben hat diese Sperrklausel auch auf Bezirksebene umzusetzen, womit man vor allem kleinere Parteien, wie die KPÖ oder kritische BürgerInneninitiativen mundtot machen würde.
Doch nicht nur die Sperrklausel, sondern beispielsweise auch das undemokratische Prozedere bezüglich der Unterstützungserklärungen oder der Ausschluss von ganzen Bevölkerungsgruppen von den Wahlen bleibt unerwähnt oder höchst vage umschrieben!

KPÖ Bezirkssprecher Bernhard Gaishofer abschließend: „ Auch wenn nach der Bekanntgabe der ersten Ergebnisse, sowohl von SPÖ als auch von Grünen zurückgerudert wurde und man sagte dass die Verhandlungen bezüglich des Wahlrechts noch nicht abgeschlossen sind, so ist jetzt schon eindeutig, dass es sich keineswegs um eine Reform zur Verbesserung von Demokratie und Mitbestimmung handelt.
Es kann nicht sein, dass Parteien wie die SPÖ sich ein eigenes Wahlrecht zurechtzimmern, um ihre Macht zu verfestigen und jegliche (linke) Opposition boykottieren. Besonders traurig der wiederholte Umfaller der Grünen, welche nun selbst an den „Futtertrögen“ sitzen und anscheinend kein Interesse mehr an einem demokratischeren Wahlrecht haben.
Für die KPÖ ist weiterhin klar: Weg mit der undemokratischen Sperrklausel, her mit einem modernen Verhältniswahlrecht, aktiver Mitbestimmung und gleichem Wahlrecht für alle Menschen!“