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S1 Spange Flugfeld Aspern: Teile und baue? Nicht mit uns!

  • Freitag, 12. Oktober 2012 @ 07:14
Gastbeitrag von Jutta Matysek
( im Bild: 3. v. links bei einer Diskussion zum Thema Verkehr am 22.09.)

Die ursprünglich als A23-Verlängerung geplante Autobahn wurde entgegen der ursprünglichen Planung in zwei Teile geteilt und umbenannt. „S1 Wiener Außenring-Schnellstraße KN Raasdorf - Am Heidjöchl (Spange Flugfeld Aspern)“ soll der Teil zwischen der erst teilweise errichteten „Seestadt“ (= das ehemalige Flugfeld Aspern) und der geplanten Lobauautobahn heißen. (Bauen will die Asfinag hier zwei Fahrstreifen je Richtungsfahrbahn mit beidseitigen Abstellstreifen).

Der Abschnitt von der bestehenden A23 bei Hirschstetten bis „Am Heidjöchl“ soll von der Stadt Wien als sogenannte „Stadtstraße“ errichtet werden. Diese „Stadtstraße“ zahlt die verschuldete Stadt Wien (4,027 Milliarden Euro 2011) statt der hochverschuldeten Asfinag. (Die Asfinag behauptet von sich, ihre Nettoverschuldung werde heuer bei rund 11,8 Mrd. Euro bleiben und dann bis 2018 auf rund 14 Mrd. Euro ansteigen.) Die „Stadtstraße“ soll kleiner dimensioniert werden, über genaue Details schweigt man sich aus, ebenso darüber, wie genau man durch das dicht besiedelte Gebiet durch will. Die Asfinag vermerkte schon im Vorfeld, dass diese Straße im Bedarfsfall um noch eine Spur erweitert werden kann. Solche nachträglich dazu gebauten Fahrsteifen muss die Asfinag allerdings nicht auf ihre Umweltverträglichkeit überprüfen lassen, obwohl jeder Fahrstreifen mehr auch mehr Schadstoffe, Lärm und zusätzliches Verkehrsaufkommen bedeutet.

Warum also diese Teilungs- und Umbenennungsmanöver?

Werfen wir einen Blick auf einen bemerkenswerten Kurierartikel (8.1.2010) zu der ursprünglichen Planung. Hätte die Asfinag die A23-Verlängerung nach Osten als Ganzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) vorgelegt, wäre diese aufgrund der Verletzung des Luftgütegesetzes nicht bewilligungsfähig gewesen. Wenn nur die „Stummelautobahn“ zwischen Seestadt und Lobauautobahn zur UVP vorgelegt wird, werden – so die haarsträubende österreichische Praxis der UVP-Gesetzesauslegung – alle diese lästigen Fragen juristisch aus dem Verfahren ausgeklammert. Obwohl sie faktisch natürlich weiterhin akut bleiben!

In UVP-Verfahren wird nur das jeweils eingereichte Projekt auf seine „Umweltverträglichkeit“ untersucht. Was davor und dahinter besteht oder geplant wird, gilt als irrelevant. In der Praxis heißt das z.B. bei Luftschadstoffen, dass die Transitautobahnen in kleinen Happen eingereicht werden. Diese sind so bemessen, dass die prognostizierte, zusätzlich zu erwartende Mehrbelastung an Schadstoffen unter der sog. Irrelevanzgrenze von plus 3% bleibt. Mit diesem rechnerischen Trick legalisiert die Asfinag sogar in einem Feinstaub- und Stickoxidsanierungsgebiet wie Wien den Bau von weiteren Transitautobahnen. Zusammengenommen sind diese Teile natürlich ein Vielfaches dessen, was erlaubt oder gar aushaltbar ist. Diese Tatsache wird bei den UVPs zu den einzelnen Teilen immer ignoriert. (Mit Billigung des für die Durchführung der UVP zuständigen Verkehrsministeriums!)

Der Abschnitt wird jetzt als eigene UVP gehandhabt, das heißt Bürgerinitiativen wie „Rettet die Lobau – Natur statt Beton“ sind dann von neuem gezwungen, Unterschriften zu sammeln, um in diesem Verfahren Parteienstellung zu erlangen.

Dabei hoffen wir auf Ihre Unterstützung! Vorprojektunterlagen waren bis 16.7.2012 am Magistrat aufgelegt. Wir haben sie gelesen und zahlreiche Gründe gegen diese Autobahn in einer erste Stellungnahme nachzulesen unter (http://www.lobau.org/index.php?mode=93) formuliert.

Stopp Autobahnbau!