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Flughafen: Mit höheren Grenzwerten gegen Fluglärm?

  • Dienstag, 13. April 2010 @ 07:06
Fluglärm Die(Un)Tätigkeit der Airport-Chefs und der verantwortlichen Politiker in Sachen "Fluglärm" lassen nichts Gutes erahnen.

"Nach 22 Uhr neun Überflüge in 25 Minuten", "um 3 Uhr 45 von einem "Geisterflieger" geweckt - trotz Nachtflugverbots" „Heute wieder 13 Stunden Fluglärmterror" – so oder so ähnlich lauten die verzweifelten Hilferufe der Fluglärmopfer unter anderem auch aus der Donaustadt oder Großenzersdorf. Und die Aufregung wird noch durch eine geplante "Schwellenwert"-Verordnung verstärkt, in der die Lärmgrenzen für Flug-hafenneubauten - etwa die umstrittene 3. Piste - neu definiert werden. Die Begutachtungsfrist zu dieser "Luftverkehrs – Immissionsschutzverordnung" ist Ende Jänner abgelaufen. Die Stellungnahmen von Seiten des Umweltministeriums, des Umweltbundesamtes und der Umweltorga-nisationen (z.B. die "Antifluglärmgemeinschaft") fielen alles andere als positiv aus. Im Kernpunkt der Kritik stehen die Lärm-"Schwellenwerte" festgelegt von Verkehrsministerin Bures. Die Grenzwerte, ab denen Lärmschutzmaßnahmen vom Flughafen ge-setzt werden müssen, liegen derzeit bei 65 Dezibel (dB) bei Tag und 55 dB bei Nacht. Für Neubauten sieht die Verordnung 62 bzw. 52 dB vor. Erst ab 2017 sollen 60 bzw. 50 dB als Lärmgrenzen gelten. Das ist für die gegenwärtig Betroffenen viel zu spät. Auch fehlt in der Verordnung die Festschreibung von Gegenmaßnahmen, wie lärmarme An- und Abflugsverfahren.

Das Umweltbundesamt macht deutlich, dass es nach internationalen Richtlinien bereits ab 55/45 dB zu erheblichen Belästigungen kommt und Fluglärm bei 60/50 dB Gesundheitsbeeinträchtigungen befürchten lässt. Seitens des Flughafens Schwechat verweist man bei Lärmbeschwerden nur noch auf die Austro Control, die die Flugrouten und -zeiten festlegt. Von dort werden solche Beschwerden an das Dialogforum weitergereicht, wo diese wohl im Nichts enden.

Strafgebühr wenig wirksam

Die einzige Maßnahme gegen Fluglärm ist die Einhebung von Strafgebühren. So hebt der Flughafen für laute Maschinen, wie die Boeing 737-300, eine Gebühr von 430 Euro pro Flugbewegung von den Airlines ein. Für leisere Flieger, wie etwa, den Airbus A319, sind nur (lächerliche) 10 Euro zu bezahlen.

Alle Beträge wandern in einen Sammeltopf und werden nach einem Jahr wieder an die Fluggesellschaften zurückgezahlt - für laute Flugzeuge weniger, für leisere Maschinen mehr.