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Donaucity: Ministerium und ASFINAG verweigern jeglichen Lärmschutz!

  • Montag, 11. Mai 2009 @ 06:30
Windschutz kommt. Disco-Lärm bleibt?

Die von der Bezirksvertretung einberufene BürgerInnenversammlung begann mit einem schalen Beigeschmack: Viele Betroffene hatten die Einladung nur verspätet oder gar nicht erhalten! Bezirksvorsteher Scheed entschuldigte sich zwar für diesen „Fehler“, schob die Schuld aber auf ein Fehlverhalten der Verteilerfirma. Trotzdem waren mehr als 200 BewohnerInnen gekommen, um ihrem Unmut über jahrelang verschleppte Probleme der Donaucity Ausdruck zu verleihen. So war die Untersuchung zur außergewöhnlichen Windsituation von der WED mehr als 2 Jahre zurückgehalten worden! Erst die aktuellen Unfälle mit Verletzten veranlassten die Verantwortlichen endlich zu handeln.

Als dann der Sachverständige zur langatmigen Erläuterung der Ergebnisse der Wind-Studie ansetzte, fürchteten die VersammlungsbesucherInnen, erneut nur „niedergequatscht“ zu werden. Nach dem lautstarken Protest der Anwesenden fasste sich der Experte kürzer. Die wichtigsten Auszüge aus seinen Ausführungen: Der Wind in der Region kommt 42 Prozent des Jahres aus W/NW, 14% aus SO und den Rest der Zeit herrschen Windstille oder andere Windverhältnisse.

71 Tage Sturm im Jahr

Mit 60 und mehr km/h Windgeschwindigkeit kann man an 71 Tagen in der Donaucity von „Sturm“ sprechen. Durch die Anlage der Bauten wird der Wind in bis zu 50(!) verschiedene Richtungen abgefälscht. Die extremsten Punkte, genannt „Hotspots“, liegen beim Durchgang zur Stiege 6 und beim Arestower. An diesen beiden Punkten werden die normalen Luftbewegungen an 60 bzw. 120 Tagen des Jahres um zwischen 20 und 40% verstärkt!

Angesichts dieser Ergebnisse wollen WED und Wohnbau AG, als größte Bauträger, endlich Maßnahmen zur Verbesserung des „Windkomforts“ setzen. So sollen im Fußgängerbereich vier Meter hohe Stahlkäfige aufgestellt, mit Bambussträuchern bepflanzt, mit Folie ausgekleidet und mit Sitzgruppen umrundet werden. Bleibt zu hoffen, dass die bereits und auch noch in Hinkunft durch Wind verursachten Schäden und insbesondere auch die besprochenen baulichen Maßnahmen zum Windschutz nicht aus den für die Hauserhaltung und Renovierungsarbeiten angesparten Rücklagen beglichen werden. Man wird sehen, ob diese Maßnahme ausreicht, um die unberechenbaren Fallwinde zu entschärfen.

Kein Lärmschutz trotz Belästigung

Mit Spannung erwarteten die Donaucity-BewohnerInnen die Ausführungen des Sachverständigen zum Thema „Verkehrslärm“. Vorweg zur Erinnerung: Nach einem Erlass des Ex-Ministers Gorbach hätten die Anrainer der A22 keinen Anspruch auf Lärmschutzmaßnahmen (zu später Baubeginn der Donaucity!). Nach Recherchen des „Kaktus“ tauchte dann eine Liste des Gorbachnachfolgers Faymann in der Öffentlichkeit auf. In diese reklamierten Bezirksvorsteher und MietervertreterInnen ihr Anliegen hinein. Dies in der Hoffnung, doch noch als „lärmschutzwürdig“ akzeptiert zu werden. In der Folge reagierte das Verkehrsministerium mit dem Versprechen den Autobahnbetreiber ASFINAG zu beauftragen „technische Möglichkeiten für Lärmreduktion“ zu ermitteln und diese mit den Betroffenen zu diskutieren. Diese Untersuchungen wurden an zahlreichen Stellen mittels Berechnungen und Messungen durchgeführt. Der Sachverständige stellte unter anderem bis zu 68,9 Dezibel Lärm bei Tag und 54 Dezibel bei Nacht fest. Die Grenzwerte für die sogenannte „Schutzwürdigkeit“ liegen aber bei 60 dB (Tag) und 50 dB (Nacht). Das beweist also, dass die BewohnerInnen der Donaucity tatsächlich von übermäßigem Verkehrslärm belästigt werden und Anspruch auf Schutz haben. Der Fachmann stellte auch mögliche Gegenmaßnahmen vor. So würden 5 – 7 m hohe Wände eine nicht merkbare Verminderung des Lärms um 1 bis 2 dB bringen. Eine Teileinhausung der Autobahn brächte kaum merkbare minus 2 bis 4 dB und eine Volleinhausung auch nur um 6 bis 8 dB weniger. Dabei bleibt eine Frage offen: Wie effektiv wäre eine Tunnellösung wie in Kaisermühlen?

Den Ausführungen des Sachverständigen folgte der abschließende Knalleffekt. Der Vertreter der ASFINAG erklärte: Weder von Seiten des Ministeriums noch der ASFINAG sind Lärmschutzmaßnahmen irgendwelcher Art im Bereich A22 bei der Donaucity vorgesehen! Die Reaktionen der Versammlungsteilnehmer reichten von Überraschung über Enttäuschung bis Empörung.

Aber: Trotzdem war man sich einig, nicht aufgeben zu wollen und weiter für die Verbesserung der Wohnsituation zu kämpfen. Wenn für unnötige Schutzmaßnahmen in unbewohntem Gebiet, wie vom Rechnungshof kritisiert, jede Menge an Geld verschwendet wird, muss es möglich sein die berechtigte Forderung der lärmgeplagten Donaucity-BewohnerInnen zu erfüllen! Dieses Anliegen wird auch weiterhin von allen Bezirksparteien, einschließlich der KPÖ, und dem Vertreter der WohnAG unterstützt.

Beschwerden für’s „Salzamt“?

Ebenfalls seit Jahren gibt es die Lärmbelästigungen durch Discolärm von der Copa Cagrana. Die Diskussion darüber brachte einiges Widersprüchliches zum Vorschein. So behaupteten die Betreiber der Lokale, man hätte sowieso alles Mögliche verbessert, offene Seiten durch Wände abgeschirmt und die Tonanlagen würden nur mit erlaubten Lautstärken betrieben. Die Vertreter der Behörde, von Bezirk bis Magistrat, stellten fest, dass sie regelmäßig kontrolliert und keine Beanstandungen festgestellt hätten. Im Gegensatz dazu stehen die Beschwerden der Anrainer aus Wohnhäusern mit unterschiedlichen Entfernungen. Sie werden immer wieder um 2 bis 3 Uhr früh von unerträglichem Disco-Lärm aus dem Schlaf gerissen. Die verständigte Polizei ist zwar immer schnell vor Ort, kann aber keine übermäßige Lärmentwicklung mehr feststellen und findet daher keinen Grund um einzuschreiten. Abschließend versprachen die Betreiber der Lokale an der Neuen Donau, die baulichen Einrichtungen zu erneuern und eventuelle Lärmquellen endgültig einzuschränken.

Auch eine Hotline (Beschwerdetelefon) sei eingerichtet worden. Die Telefonnummer scheint zu den meisten DonaucitybewohnerInnen aber bisher nicht den Weg gefunden zu haben. Bis auf einige wenige verteilte Visitenkarten mit einer Handynummer, auf der meist niemand abhebt, gibt es dazu bisher keine breite Information. Die Einrichtung einer Hotline ist nur sinnvoll, wenn die Nummer auch öffentlich bekannt gemacht wird. Die Bezirksvorstehung sollte sich rasch darum kümmern, dass diese Nummer rechtzeitig vor Beginn der Saison allen BewohnerInnen der Donaucity in geeigneter Form mitgeteilt wird.