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Keine Kanzlerantwort auf den Brief der Friedensinitiative 22

  • Montag, 21. Januar 2008 @ 06:00
Frieden EU: "Reformvertrag" - ein fragwürdiges "Friedensprojekt"

Die "Friedensinitiative 22" richtete, vor ein paar Monaten, ein Schreiben an Bundeskanzler Gusenbauer, worin Kritik an der "Sicherheits-, Außen- und Verteidigungspolitik" der EU geäußert wurde. Bis heute hat der Kanzler auf diese Argumente nicht geantwortet.

Kein Wunder, war er doch, unter anderem, damit beschäftigt, gemeinsam mit seinen EU-Amtskollegen den neuen "Reformvertrag" schnellstens unter Dach und Fach zu bringen. Dieser soll im März 2008 auch im österreichischen Parlament abgesegnet werden und das ohne Zustimmung der betroffenen Bevölkerung. Geht es nach den Wünschen der europäischen Spitzenpolitiker, soll es in keinem EU-Staat, außer in Irland, eine Volksabstimmung über dieses umfassende und verbindliche Vertragswerk geben. Jubel statt inhaltlicher Debatte?

Gusenbauer und Co sind weitestgehend damit beschäftigt den Vertragsabschluss schön zu reden, hoch zu jubeln und dabei wichtige Inhalte im Dunkeln zu belassen. So war es auch in einem aktuellen Beitrag im "Bezirksjournal 02/2008 zu lesen. Darin ist zwar von einigen tatsächlichen Verbesserungen die Rede, aber kein Wort über das brisante Thema "Krieg und Frieden". Nur im Kleingedruckten erfährt man von der Schaffung einer Mega-Schaltzentrale in der Funktion des "Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik", was eine Zusammenlegung von Außenpolitik und Militärangelegenheiten und noch mehr Macht und Einfluss in der Hand einer einzigen Person bedeutet.

Ähnliches findet man in einer kleinen Informationsbroschüre des "Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheit" (bisher: Außenministerium) mit dem Titel: "Der Vertrag von Lissabon". Dort widmet man den angesprochenen Problemen ganze zwei Absätze (S.18/19) Es ist von der wechselseitigen Beistandsgarantie im Fall "eines militärischen Angriffs auf das Territorium eines Mitgliedsstaates" die Rede und dass"die Neutralität Österreichs" dabei "unberührt" bliebe. Dann heißt es weiter: "Auch bei der Beistandsgarantie bleibt es den neutralen und bündnisfreien Mitgliedsstaaten vorbehalten über Art und Umfang einer allfälligen Hilfsleistung zu entscheiden." "Beistandsgarantie" heißt aber "Beistandspflicht" und steht damit prinzipiell im Gegensatz zur Neutralität. "Dasselbe" so heißt es weiter,"gilt auch für Missionen der EU in Drittstaaten. Nur im Einklang mit den Grundsätzen der Charta der UNO sind militärische Aktionen der EU zulässig."

Sprach man zuerst noch von Angriffen auf EU-Territorium, ist in diesem Satz bereits von Staaten außerhalb der Union und dortigen EU-Missionen die Rede. Und ein unbedingtes UNO-Mandat ist dafür, laut Vertragstext, ebenso nicht von Nöten. Dann behauptet man, dass "auf die österreichische Neutralität" dabei Rücksicht genommen, Europa weiterhin eine "Friedensmacht" sein und die Entscheidungen über die Entsendung von Soldaten "jedenfalls" bei Österreichs Regierung und Parlament bleiben würde. Diese Behauptungen gilt es zu hinterfragen. So bleibt, laut Empfehlung der EU-Information, nur das Internet als Auskunftsquelle.

Kampfeinsätze in aller Welt

Auf den ersten Blick war eines klar: Auch im Internet ist der "Reformvertrag" nicht im vollen Wortlaut abgedruckt, sondern nur Änderungen und Beifügungen. Das beweist zwei Dinge: Der neue Vertrag ist nur eine abgeänderte Fassung des alten Verfassungsentwurfs und die politisch Verantwortlichen wollen offenbar nicht, dass das hunderte Seiten umfassende Werk zur Gänze der Öffentlichkeit bekannt wird.

Trotzdem finden sich in dieser Fassung einige interessante Passagen zu wichtigen Fragen. Da ist einmal die Frage: "Wer bestimmt auf welche Weise Militäreinsätze durchgeführt werden?
Und die Antwort darauf: "Der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik", der im Rat, "Auswärtige Angelegenheiten" den Vorsitz führt, trägt durch seine Vorschläge zur Festlegung der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik bei und stellt sicher, "dass die vom Europäischen Rat und vom Rat erlassene Beschlüsse durchgeführt werden". (Art.13a/1)
Und: "Verlangt eine internationale Situation ein operatives Vorgehen der Union, so erlässt der Rat die erforderlichen Beschlüsse." (Art. 14a)
Und im Artikel 23b heißt es unter anderen: "Im Rahmen dieses Kapitels nimmt das Politische und Sicherheitspolitische Komitee unter der Verantwortung des Rates und des Hohen Vertreters die politische Kontrolle und strategische Leitung von Krisenbewältigungsoperationen im Sinne der Artikels 28 wahr."
In genannten Artikel 28 sind EU-Missionen mit zivilen und militärischen Mitteln angeführt. Neben Abrüstungsmaßnahmen, humanitären Aufgaben und Rettungseinsätzen sind dort eindeutig "Kampfeinsätze im Rahmen der Krisenbewältigung einschließlich Frieden schaffender Maßnahmen und Operationen zur Stabilisierung der Lage nach Konflikten" angeführt.
"Mit allen diesen Missionen kann zur Bekämpfung des Terrorismus beigetragen werden, unter anderem auch die Unterstützung für Drittländer bei der Bekämpfung des Terrorismus in ihrem Hoheitsgebiet." (Art. 28/1)
Der Rat erlässt die dafür notwendigen Beschlüsse und der Hohe Vertreter überwacht und koordiniert die Durchführung. (Art. 28/2)

Die angeführten Fakten beweisen, dass die EU-Spitzen militärische Maßnahmen nach Belieben und gemäß ihrer Strategie in die Wege leiten und voran treiben können. Die Missionen können auch weit außerhalb des EU-Territoriums stattfinden und das gegen einen "Terrorismus", der von der EU selbst definiert wird.

Mitmachpflicht für Österreich

Als nächstes stellt sich die Frage: Wer führt bei solchen Einsätzen das Kommando? Es sind "die Mitgliedsstaaten, die sich an der Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit im Sinne des Artikels 27/Absatz 6 beteiligen möchten und hinsichtlich der militärischen Fähigkeiten die Kriterien erfüllen und die Verpflichtungen eingehen, die in dem Protokoll über die Ständige Strukturierte Zusammenarbeit enthalten sind " (Art. 31)

Diese erforderlichen aufwändigen Fähigkeiten besitzen mit Sicherheit vor allem die drei Großmächte Deutschland, Frankreich und England. Wie bedenklich diese Strukturen funktionieren zeigte schon der Balkankonflikt bei dem das weltkriegsbelastete Deutschland den Ton angab und wird nun vom Tschad-Einsatz bestätigt, bei dem Frankreich als dortige Ex-Kolonialmacht das Sagen hat. Aber auch die anderen Mitgliedsstaaten, also auch Österreich, sind verpflichtet der "Union für die Umsetzung der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik zivile und militärische Fähigkeiten als Beitrag zur Verwirklichung der vom Rat festgelegten Ziele zur Verfügung" zu stellen.
Und: "Die Mitgliedsstaaten verpflichten sich, ihre militärischen Fähigkeiten schrittweise zu verbessern." (Art. 17/3)
Das geschieht im Rahmen der "Europäischen Verteidigungsagentur" (vormals: Rüstungsagentur), bei der Österreich, auch ohne gültigen Vertrag, schon seit längerer Zeit mitwirkt. Die Aufgaben der Agentur bestehen unter anderen in der Ermittlung des "operativen Bedarfs", der Förderung von "Maßnahmen zur Bedarfsdeckung" und in Beiträgen zur "Stärkung der industriellen und technologischen Basis des Verteidigungssektors" (Art. 17/3) Das bedeutet massive Aufrüstung und Militarisierung der EU.
Und: Österreich ist verpflichtet sich daran zu beteiligen!

Hat die EU die Durchführung einer militärischen Mission beschlossen, ist diese "zur Wahrung der Werte der Union und im Dienste ihrer Interessen" von einer Gruppe von Mitgliedsstaaten im Rahmen der erwähnten Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit durchzuführen. (Art. 17/5) Im Artikel 17/7 heißt es, dass "im Fall eines bewaffneten Angriffs auf das Hoheitsgebiet eines Mitgliedsstaates", die anderen Mitgliedsstaaten nach Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen"Hilfe und Unterstützung" zu leisten haben.

"Dies lässt den besonderen Charakter der Sicherheits- und Verteidigungspolitik bestimmter Mitgliedsstaaten unberührt". Die zuvor angeführten vertraglichen Verpflichtungen widersprechen aber dem Neutralitätsstatus. Und im letzten Absatz wird die Zusammenarbeit mit der NATO bestätigt, da "die Verpflichtungen und die Zusammenarbeit...im Einklang mit den im Rahmen der Nordatlantikvertrags-Organisation eingegangenen Verpflichtungen"stattfindet. Diese bleiben für die NATO-Staaten "weiterhin das Fundament ihrer kollektiven Verteidigung und das Instrument für deren Verwirklichung". (Art. 17/7)

Neutralität geht

Mit der Anerkennung des "Vertrags von Lissabon" ist Österreich also mitten drin in internationalen militärischen Missionen und massiven Aufrüstungsbestrebungen des sogenannten "Friedensprojekts" EU. Die Neutralität, mit dem Verbot der Mitgliedschaft in Militärbündnissen und der Teilnahme an kriegerischen Auseinandersetzungen, wird so zur beliebigen Floskel in Feiertagsreden von Spitzenpolitikern. Eine der am meisten herausgestellten Veränderungen, die der neue Reformvertrag bringen soll, ist die "Stärkung der Bürgerrechte". Wenn die EU, wie behauptet, wirklich "demokratischer" werden soll, dann ist eine echte Bürgerbeteiligung unabdingbar.

Die "Friedensinitiative 22" fordert daher, gemeinsam mit vielen anderen EU-kritischen Menschen, eine Volksabstimmung über dieses umfassende, entscheidende und bindende Vertragswerk.

Die "FI 22" trifft sich, wie bekannt, immer am 2. Dienstag des Monats um 19 Uhr. Die Themen der nächsten Abende sind "Kritik des Neoliberalismus" (12. 2.08) und "Widerstand gegen den Nationalsozialismus" (11. 3. 08). Vom 7. 3. bis 14. 3. 08 gibt es auch die Ausstellung "Widerstand in Österreich zu besichtigen. Alle Veranstaltungen finden in der Donaucity-Kirche, neben der U1 Station Kaisermühlen, statt.

Alle Interessierten sind herzlich willkommen!