Willkommen bei KAKTUS - Online / KPÖ-Donaustadt 

Im Sinne des Volkes?

  • Donnerstag, 13. April 2017 @ 09:59
Von Georg Högelsberger

„Im Sinne des Volkes“ ist in der Politik eine häufig gebrauchte Phrase. Nicht zuletzt, wenn wieder einmal Wahlen anstehen. Dann versprechen Politikerinnen und Politiker erneut, „im Sinne des Volkes“ entscheiden zu wollen. Doch was bedeutet das eigentlich wirklich? Wer ist „das Volk“, das seinen Namen für diverse Parteiprogramme, Wahlkampfplakate und Reden hergeben muss? In diesem Artikel möchte ich dieser Frage auf den Grund gehen.

Ein Volk?

Am Anfang ist es wichtig zu wissen, dass es „das Volk“ an sich so nicht gibt. Wenn jemand das Wort „Volk“ in den Mund nimmt, dann kann das verschiedene Dinge bedeuten. Obwohl es mehrere unterschiedliche Volksbegriffe gibt, werde ich in diesem Artikel nur auf zwei kurz eingehen, nämlich auf den rassistischen und den demokratischen Volksbegriff.

Volk ist nicht gleich Volk!

Unter rassistischen Vorzeichen betrachtet besteht das Volk aus Menschen unterschiedlicher Rassen. Rassistische Weltanschauungen in Europa gehen außerdem davon aus, dass es so etwas wie ein „Reinheitsgebot“ geben würde, d.h. dass ein Volk am besten bestehen kann, wenn es sich aus nur einer Rasse zusammensetzt. Rassistische Politik ist darum immer bemüht, erstens Kennzeichen „fremder Rassen“ aufzustellen und zweitens jene Menschen, von denen man gesagt hat, sie passen nicht dazu, auszuschließen. In solchen Systemen war das Volk inhaltlich bestimmt, d.h. es war mit Werten verbunden, die einen Menschen eindeutig in das Volk eingeschlossen oder ausgeschlossen haben. Der wichtigste Wert in diesen Weltanschauungen ist die Rasse. Gehört man demnach zu einer fremden Rasse, wird einem der Zutritt zum Volk verwehrt. Umgekehrt gilt, wer zur „einheimischen Rasse“ gehört, ist automatisch Teil des Volks.

Dem gegenüber steht der demokratische Volksbegriff. In demokratischen Systemen wird das Volk formal bestimmt, d.h. es gibt formale Bestimmungen, die regeln, wer zum Volk gehört und wer nicht (und keine inhaltlichen). Solche Bestimmungen sind etwa das Wahlrecht oder das Demonstrationsrecht. Das Volk in einer Demokratie sind also einfach gesagt die Wählerinnen und Wähler. Wer nicht wählen und auch sonst nicht mitbestimmen darf, der ist auch nicht Teil des demokratischen Volks.

Der Sinn des Volkes

Vom „Volk“ zu sprechen kann also ziemliche Unterschiede bedeuten – je nachdem, in welchem Sinn man den Begriff „Volk“ verwendet! Gerade in der Politik wird ein solcher Unterschied besonders tragend, da sich alle Parteien darin einig sind, im Sinne des Volkes zu regieren, aber anscheinend nicht darin, wer das Volk überhaupt ist und für wen somit regiert wird! Die Frage nach der Bedeutung des Wortes „Volk“ in der Politik muss meiner Meinung nach häufiger gestellt werden. Nicht zuletzt auch deshalb, weil es ein guter Indikator dafür ist, ob Politikerinnen und Politiker im demokratischen Bewusstsein handeln oder doch mit anderen Hintergedanken. Schaut man sich die aktuelle österreichische Politik an, kommen da berechtigte Zweifel auf.

Wer mit mir über meinen Beitrag ins Gespräch kommen will, ist herzlich willkommen. Wir können uns bei Veranstaltungen der KPÖ-Donaustadt treffen, oder Sie schreiben mir einfach: donaustaedter@kpoe.at