Mediation als Mittel der Konfliktbereinigung
- Mittwoch, 16. November 2016 @ 20:42
Arbeitnehmern steht mit der Kündigungsschutzklage ein wirksames Instrument zur Verfügung, um sich gegen den Verlust ihres Arbeitsplatzes zu wehren. Über das Wesen der Kündigungsschutzklage können sich Interessenten auf www.anwaltarbeitsrecht.com informieren.Der Weg vor das Arbeitsgericht ist jedoch kostspielig und birgt Risiken. Wer den Prozess verliert, muss die Kosten des Verfahrens tragen. Gerade in kleineren Betrieben, wo sich Chef und Mitarbeitet täglich begegnen, kann die Atmosphäre nach einer Gerichtsverhandlung so unangenehm werden, dass an eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr zu denken ist.
Schlichtung als Alternative zu langwierigen Gerichtsverfahren
Sind beide Parteien an einer Beilegung des Konflikts interessiert und gewillt, das Ergebnis einer Schlichtung anzuerkennen, empfiehlt sich als Alternative zu einem langwierigen Gerichtsprozess eine Mediation. Der Mediator, ein neutraler Dritter, erarbeitet mit den am Konflikt beteiligten Personen eine Lösung, die es den Streitenden ermöglicht, wieder aufeinander zuzugehen und an das vorherige gute Verhältnis anzuknüpfen. Aber auch in Fällen, in denen das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zerrüttet ist und ein Gang durch mehrere Instanzen droht, kann eine Mediation hilfreich sein. Da Mediator keine geschützte Berufsbezeichnung ist, kann theoretisch jeder diese Tätigkeit durchführen. Für professionelles Konfliktmanagement bieten sich im Arbeitsrecht natürlich auf Grund ihrer fachlichen Ausbildung Rechtsanwälte als Mediatoren an.
Konfliktmanagement während des Prozesses
Die Hinzuziehung eines solchen Vermittlers kann auch im Verlauf eines Prozesses geschehen. Der wird dann solange unterbrochen wie das Schlichtungsverfahren läuft. Zeitigt der Vermittlungsversuch kein Ergebnis, wird der Prozess wieder fortgeführt. Anstatt über Jahre hinweg zu prozessieren und Gerichts- und Anwaltskosten anzuhäufen, machen Prozessparteien zunehmend von einer Mediation Gebrauch. Im Verlauf dieses Vermittlungsverfahrens wird meist eine Abfindung ausgehandelt, die der Angestellte als Entschädigung für den Verlust seines Arbeitsplatzes erhält.