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Wir schaffen das!

  • Samstag, 20. Juli 2013 @ 15:40
Unterstützungserklärungen – ab kommenden Montag sind die Wiener Bezirksämter länger geöffnet!

Um bundesweit bei den kommenden Nationalratswahlen kandidieren zu können, benötigt die KPÖ mit dem für eine Einreichung notwendigen Überhang etwa 3000 persönlich am zuständigen Bezirksamt/Gemeindeamt seines Hauptwohnsitzes geleistete Unterstützungsunterschriften. Die KPÖ ist auf gutem Wege diese demokratiepolitische Hürde zu nehmen.

"Wir schaffen das, mit auch Ihrer/Deiner Hilfe", zeigt sich der Donaustädter KPÖ-Bezirkssprecher Johann Hölisch optimistisch und bittet alle, die aus welchen Gründen immer bisher nicht den Weg auf ihr Bezirksamt gefunden haben, das in der kommenden Woche zu tun.

Ab Montag, 22.7. ist das Wahlreferat im Donaustädter Bezirksamt Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr und am Samstag 27.7 und Sonntag und Sonntag, 28.7 von 8:00 bis 13:00 geöffnet.

Nicht zu Unrecht beschwerten sich viele, über die bisher insbesondere für Berufstätige, die eine Unterstützungserklärung unterzeichnen wollen und sich dafür nicht aus ihrer Arbeit freinehmen können, nur schwer zumutbaren Öffnungszeiten. Bisher waren die Ämter nämlich täglich nur bis 15:30, Donnerstag bis 17:30 geöffnet.

Viele verstehen auch nicht, warum es im Zeitalter des „virtuellen Amtes“ nicht längst auch die Möglichkeit der Unterzeichnung einer Unterstützungserklärung im Internet gibt.

Dazu kommt, dass die Frist, in der die Unterstützungserklärungen aufgebracht werden müssen, diesmal voll in die Urlaubszeit fallen. Eine beachtliche Zahl im Kreise unserer Mitglieder und AktivistInnen auch einzelne unserer KandidatInnen haben im Vertrauen auf die von früheren Nationalratswahlen bekannten Fristen ihren wohlverdienten Sommerurlaub für den Julii geplant. Die Parlamentsparteien (ihnen genügt die Beibringung von nur 3 Unterschriften von Nationalratswahlabgeordneten) haben ohne die Öffentlichkeit zu informieren, die diesbezüglichen Wahlrechtsbestimmungen in trauter Eintracht hinter verschlossenen Türen und verändert, wovon wir als wahlwerbende derzeit nicht dem Parlament angehörende Partei erst sehr kurzfristig (und für viele, für eine Verschiebung ihres Urlaubs zu spät) erfahren haben.

In jenen Bundesländern, in denen es heuer bereits Landtagswahlen gab, verstehen viele nicht warum sie in so kurzer Zeit bereits ein zweites Mal aufs Amt müssen um derselben Partei eine Kandidatur zu ermöglichen.

Nicht vergessen – das Formular der KPÖ schicken!

Es kommt auch vor, das UnterstützerInnen die den Weg zum Amt bereits gefunden und eine Untertützungserklärung unterzeichnet haben, dann vergessen das Formular im Anschluss und ohne Verzug an die KPÖ (Adresse: Drechslergasse 42, 1140 Wien) zu senden. Bekommen wir das vom Magistrat bestätigte Formular nicht rechtzeitig, bleibt Ihre Deine Unterschrift für uns leider unwirksam.

Also unsere Bitte die unterzeichnete und amtlich bestätigte Unterstützungserklärung sofort in ein Briefkuvert stecken, „Porto zahlt Empfänger“ drauf schreiben und in den nächsten Postkasten werfen.

Die Verantwortung für alle diese bürokratischen Hürden liegt nicht bei den BeamtInnen!

Die Verantwortung liegt ausschließlich beim Gesetzgeber, also bei den derzeit im Nationalrat vertretenen Parteien, während die für die Bestätigung der Unterstützungserklärungen zuständigen Beschäftigten auf den Magristratischen Bezirksämtern zu den ebenfalls Leidtragenden gehören. Sie müssen die durch ein demokratiefeindliches Wahlgesetz verursachte und vermehrte Arbeit ebenfalls in der Sommerzeit bewältigen.

Wir brauchen auch noch Dich!

Bitte das für das Unterschreiben für die KPÖ notwendige Formular für Wien (zum selbst ausdrucken bitte hier klicken). nicht vergessen!

Formulare für andere Bundesländer - Hier klicken!

Weitere Infos: Hier klicken!

Bei allen, die für eine Kandidatur der KPÖ schon ihre Unterschrift geleistet haben, wollen wir uns herzlich bedanken!

Wer eine Unterstützungserklärung für die KPÖ unterzeichnet, trifft damit keine Wahlentscheidung. Es geht einzig und alleine darum, der KPÖ eine Teilnahme an der Wahl zu ermöglichen. Seine /Ihre persönliche Entscheidung, wie sie/er am 29.September wählt, bleibt davon unberührt.