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Änderungen im Flächenwidmungsplan

  • Freitag, 14. Dezember 2012 @ 19:08
Erholungsgebiet Alte Donau Gastbeitrag von Andrea Haindl – Bürgerinitiative „Alte Donau“

Nach Jahren des Forderns nach Abschaffung der „Monsterbauten“ rund um die Alte Donau und Erhalt des hohen Grünanteils bei neu zu errichtenden Wohnbauten, gefordert von BewohnerInnen und BesucherInnen des Naherholungsgebietes Alte Donau, und wie bei der letzten Veranstaltung der „Initiative lebenswertes Transdanubien“ am 10.10.2012 im Pfarrsaal der Donaucity Kirche von Vizebürgermeisterin Vassilakou versprochen, war es endlich soweit – Flächenwidmungspläne an der Alten Donau wurden Änderungen unterzogen.

Freude und Erleichterung darüber währten allerdings nur kurz.

Bei näherer Betrachtung der geänderten Flächenwidmungspläne stellte sich schnell heraus, dass

  • die Änderungen sich NICHT auf das gesamte Siedlungsgebiet (bezirksübergreifend) der Alten Donau beziehen, sondern nur auf die W1 und W2 (Bauklasse I und Bauklasse II) gewidmeten Areale oberhalb der Kagraner Brücke, Wagramer Straße, Franz Loidl Straße, Anton Sattlergasse, Siebeckstraße, Obere Alte Donau bis Drygalskiweg (Planentwurf 6816E) und unterhalb der Kagraner Brücke, Promenadenweg, Wagramer Straße, Erzherzog Karl Straße, Industriestraße bis Fitzweg (Planentwurf 6817E);
  • die beabsichtigte Änderung der Gesamtbauhöhe (= Firsthöhe) bei Bauklassen I mit 4,5m Traufenhöhe + Dachhöhe nunmehr 2 oberirdische Geschoße, Bauklasse II mit Traufenhöhe 7,5m Traufenhöhe + Dachhöhe nunmehr 3 oberirdische Geschoße NICHT erzielt wird. Gemeint als „Kampfansage“ an Bauwerber á la Glorit & Co., ist diese Änderung wirkungslos, da die bestehende Widmung bereits diese Traufenhöhen vorsieht. Eine Änderung der Dachaufbauten auf 35% bei Klasse I, sowie 25% bei Klasse II würde eine Reduktion der Firsthöhe mit allen Vorzügen wie z.B. bessere Belichtung des Nachbargrundstücks, Reduktion des Schattenwurfs, sowie eine erträgliche Anpassung an bereits bestehende Bauten ermöglichen;
  • die Flächenbeschränkung der Wohnbauten – derzeit max.200m2 pro Grundstück + 30m2 Nebengebäude – NICHT berücksichtigt wurde. Damit kann die gängige Praxis der Grundstücksteilung zur maximalen Verbauung des Grundstückes á la Glorit, HH & Co munter fortgesetzt werden. Flächenmäßige Monsterbauten und ein Minimum an Grün sind weiterhin die Folge. Sinnvoll wäre eine Beschränkung der bebaubaren Fläche auf 20% der Grundfläche. Damit könnte auch viel Grünraum erhalten bleiben.
  • die vorgesehene Verpflichtung zur Begrünung von Flachdächern (von bisher 100m2 auf nun 30m2 abgeändert) zur „Sicherung des durchgrünten Charakters des Gebietes“ („Gärten“- nur mehr am Dach???) eigentlich im innerstädtischen Bereich auf Grund des kleinklimatischen und ökologischen Aspekts wesentlich sinnvoller wäre. Grünraum sollte durch die Aspekte der Teilungsbeschränkung sowie der Bauflächenbeschränkung sichergestellt werden.

    Abgesehen von zusätzlichen geringfügigen Änderungen bezüglich „Vorgartentiefe“ war‘s das dann auch schon. Mit einem Wort: „Alles beim Alten“.

    Stellt sich nur die Frage: „Wozu der ganze Aufwand?“