Donnerstag, 10. Mai 2012 @ 08:14
So waren dies am „Lackenjöchel“ unter anderem Ammonium, Phosphor, Kohlenwasserstoffe und Phenole. Diese Gifte werden auch über eine „Abwasser-druckleitung“ zum öffentlichen Schmutzkanal geleitet. Die Altlast, „Spitzau“ enthielt Sulfat, Bor, Zyanid und andere Giftstoffe.
Die Altlast „Mobil“, die von der Erdölverarbeitung zurückblieb, wies eine erhöhte Konzentration an Mineralölkohlenwasserstoff, auch nach der Sicherung und außerhalb der Dichtwand, auf. Eine Fläche von 100.000 bis 200.000 m² wurde von dort her verseucht. Betroffen davon waren oder sind neben der „Stadtrandsiedlung“ landwirtschaftliche Betriebe, Kleingartenanlagen, ein Schotter- und sogar ein Badeteich (Hirschstetten).
Auf eine Anfrage beim „Wiener Gewässer Management“ (=WGM) kamen nun folgende Antworten:
Was „Sicherung“ und „Sanierung“ bedeutet, ist allgemein bekannt. Erstere beinhaltet Maßnahmen, die die „Ausbreitung möglicher Emissionen von gesundheits- und umweltgefährdenden Schadstoffen“ verhindern sollen. Als „saniert“ kann eine Altlast bezeichnet werden, bei der „die Beseitigung der Ursache der Gefährdung sowie die Beseitigung der Kontamination im Umfeld“ durchgeführt wurde.
Weiters hieß es in der Antwort des WGM: „Für die obengenannten Altlasten wurde nach Detailuntersuchung und Erstellung einer Variantenstudie ein entsprechendes Absicherungs- bzw. Sanierungs-projekt realisiert. Der ordnungsgemäße Betrieb wird mittels hydraulischer und chemischer Kontrollmessungen/-untersuchungen laufend nachgewiesen.“
Eine ähnliche Anfrage an das „Umweltbundesamt“ ergab folgende zusammenfassende Aussage: „Alle drei Altlasten stellten vor der Durchführung von Sicherungsmaßnahmen Gefahren für die Umwelt dar. Nach Durchführung von Sicherungsmaßnahmen gehen keine Gefahren mehr für die Umwelt aus.“ Die Altlasten gelten nun als „gesichert“ und es sind keine „weiteren Sicherungs- oder Sanierungsmaßnahmen“ geplant.
Trotz alldem bleiben zwei Fragen offen: