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So spielt man den FPÖ-Demagogen in die Hände!

  • Freitag, 9. Dezember 2011 @ 20:00
Bezirksvertretung Johann Höllisch (KPÖ) zur letzten Sitzung der Donaustädter Bezirksvertretung

Die von der blassrotgrünen Stadtregierung betriebenen Erhöhungen der Gebühren (Gas, Strom, Kanal, Müll) und die auch alle GemeindemieterInnen treffende „Valorisierung der Mietzinse“ (im Herbst wurden die Kategoriemietzinse, im kommenden Frühjahr werden auch die Richtwertmietzinse erhöht), führt zu einer weiteren Verteuerung der Wohnkosten.

Viele der nach dem ersten Weltkrieg von der Stadt Wien mit einer Laufzeit von 80 Jahren mit Siedlervereinen und Genossenschaften abgeschlossenen Baurechtsverträge laufen aus. Das nimmt die Stadt Wien zum Anlass, ohne jegliches soziales Augenmaß, massive Erhöhungen der Baurechtszinse einzufordern. Statt des bisherigen Pachtzinses in der Höhe von 1 Euro/m2/Jahr steht eine Erhöhung auf künftig 70Cent/Monat/m2 Grundstücksfläche im Raum. Das bedeutet für viele SiedlerInnen in unserem Bezirk massive Erhöhungen ihrer für das Bewohnen ihrer Siedlungshäuser, Gärten und Wohnungen zu bezahlenden Nutzungsentgelte. Siehe dazu auch unseren Bericht in der letzten Kaktusprintausgabe „Wien lässt die Falschen zahlen“

Donaustädter SiedlerInnen wollen drohende Pachtzinserhöhungen nicht widerspruchslos hinehmen!

Sowohl die FPÖ, als auch die Grünen hatten zur letzten Bezirksvertretungssitzung Resolutionsanträge eingebracht, die sich für eine „deutliche Senkung des vorgesehenen (neuen) Nutzungsentgeltes und Baurechtszinses auf ein sozial verträgliches Maß“ bzw. „für eine soziale leistbare Gestaltung der Nutzungsentgelte der Pachtgründe der Sieldungsunion“ aussprachen.

Viele der von den drohenden Erhöhungen ihrer Pachtzinse betroffene SiedlerInnen waren als ZuhörerInnen zur Bezirksvertretungssitzung gekommen und wieder einmal wurde in dem von uns gewählten Bezirksparlament eine politische Debatte über ein viele Donaustädterinnen und Donaustädter betreffendes Problem seitens ihres Voritzenden (Josef Taucher- SPÖ) verwehrt.

Wie lange noch lassen sich demokratisch gewählte MandatarInnen und ihre WählerInnen solche Einschränkungen ihrer demokratischer Willensbildung gefallen?

Wie bereits zuvor bei anderen Anlässen (Siehe Kaktusberichte vom 23.12.2010, 11.05.2011 und 18.09.2011) mehrmals praktiziert, berief sich die Mehrheitsfraktion wieder einmal auf ein mehr als 6 Jahre altes, sowohl politisch als auch juristisch umstrittenes Rechtsgutachten aus dem Wiener Rathaus.

Laut Stadtverfassung sei für die Festlegung aller durch die Stadt eingehobenen Gebühren ausschließlich der Gemeinderat zuständig, deshalb schließe, so die Meinung des stellvertrenden Herrn Bezirksvorstehers, die Stadtverfassung für die gewählten Bezirksvertretungen nicht nur jegliches Recht auf Anträge, sondern auch jegliches Recht auf Willensbildung zu solchen und ähnlichen Themen aus.

Zwar ist laut Stadtverfassung der Bezirksvorsteher ausdrücklich dazu berechtigt, zu allen seinen Bezirk betreffenden Angelegenheiten, für die der Gemeinderat zuständig ist, im Gemeinderat das Wort zu ergreifen. Im Widerspruch dazu bleibt die Auslegung der Stadtverfassung seitens der SPÖ-Mehrheitsfraktion im Bezirk, die den entsprechend den Ergebnissen demokratischer Wahlen zusammengesetzten Bezirksparlamenten jegliche Diskussion und Willensbildung dazu verwehrt.

Während der Bezirksvertretungssitzung (zu ebener Erde) gab es eine Seperatdiskussion (im 1.Stock)

Um die anwesenden ZuhörerInnen nicht gänzlich vor den Kopf zu stoßen, wurde während der Bezirksvertretungssitzung (zu ebener Erde) zu einer Seperatdiskussion mit einigen anwesenden Gemeinderätene gebeten. Dazu wurde extra und zusätzlich in der Donaustädter Volkshochschule (im 1.Stock) ein Raum angemietet. Den beiden bei dieser Diskussion anwesenden SPÖ-Gemeinderäten fiel aber leider auch nicht viel mehr zu dem Thema ein, als die geplanten Erhöhungen ( die angeblich sowieso etwa 30% unter heutigen Marktpreis der Grundstücke liegen würden) zu rechtfertigen und alle, die sich die neuen Nutzungsentgelte nicht mehr leisten werden können mit der Möglichkeit des Bezugs von Beihlifen der Stadt zu vertrösten. (Auch dazu müssten allerdings die Gesetze geändert werden. Das in den Siedlungen für das Wohnen eingehobene Nutzungsentgelt gilt nicht als Miete. Für SiedlerInnen entfällt daher nach geltender Rechtslage die Möglichkeit Mietbeihilfen zu bekommen!)

Dem ebenfalls bei der Diskussion anwesenden FPÖ-Gemeinderat war es jedenfalls ein leichtes, sich wieder einmal als Interessensvertreter der "kleinen Leute" aufzuspielen. (Dass es die Grünen, ebenso wie die ÖVP, verabsäumt hatten, dafür zu sorgen, dass sich auch aus ihrer Gemeinderatsriege der Debatte mit den Betroffenen stellt, sei hierbei nur am Rande kritisch erwähnt).

Widerspruch gegen blassrot-grüne Belastungspolitik darf nicht den Rechten überlassen bleiben!

„Mehr als 20.000 von Armut bereits persönlich betroffenen MitbewohnerInnen in unserm Bezirk vor allem aber auch viele junger BewohnerInnen der betroffenen Siedlungen, die im Vertrauen auf das bisher „moderate Nutzungsentgelt“ zur Sanierung und für Investitionen in "ihren" Siedlungshäusern und Wohnungen, gemessen an ihrem Einkommen hohe Kredite aufgenommen haben, sollten für die Stadtregierung genug Anlass sein, von den unsozialen Erhöhungen Abstand zu nehmen.
Darüber hinaus bezweifeln wir , dass die Auslegung der Geschäftsordnung in unserem Bezirksparlament dem Geiste der Stadtverfassung entspricht und rechtens ist. Wir halten es für schlichtweg undemokratisch , wenn eine Stadtverfassung vorschreibt, über was demokratisch gewählte MandadarInnen diskutieren dürfen und was nicht und erlauben uns erneut die Frage zu stellen, wer für eine solche undemokratische Stadtverfassung die politische Verantwortung trägt," stellt der Bezirkssprecher der KPÖ-Donaustadt Johann Höllisch, aus aktuellem Anlass fest.

Er ließ es sich jedenfalls nicht nehmen, mit den betroffenen SiedlerInnen an der Debatte mit den "aufgebotenen" GemeinderätInnen teilzunehmen, auf die in unserem Bezirk bereits große Zahl von Armut betroffener Menschen hinzuweisen und einzufordern, dass die neuen Baurechtszinse auch in Zukunft nicht "nach dem Marktwert" sondern nach sozialen Kriterien gestaltet werden.