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Ein Zeichen gegen rechte Hetze und für gleiche Rechte für Alle, die hier leben!

  • Montag, 2. August 2010 @ 19:15
Wahlen Soziales Engagement und rechte Hetze vertragen sich nicht!

Dieser Überzeugung folgend, tritt die KPÖ für gleiche Rechte für Alle, die hier leben ein!

Es ist nicht einzusehen, dass Menschen mit ausländischer Herkunft, die hier leben, durch ihre Arbeit und/oder ihren Konsum, durch die durch Sie bezahlten Steuern zu unserem Volkswohlstand beitragen, in ihrer Arbeit, am Wohnungsmarkt und in ihren sozialen und demokratischen Rechten benachteiligt werden.

Necmi Patlak, Spengler, selbstständig, türkischer Herkunft, in verschiedenen MigrantInnenorganisationen aktiv, kandidiert aus genau diesen Gründen für die Gemeinderatswahl am 10.Oktober 2010 (die zeitgleich mit den Bezirksvertretungswahlen stattfinden) als parteiunabhängiger KPÖ-Kandidat auf dem ersten Listenplatz im Wahlkreis Donaustadt.

Auf dem Wiener Stadtwahlvorschlag der KPÖ wird er den 3. Listenplatz einnehmen.

Er möchte damit gemeinsam mit der KPÖ ein über die Wahlen hinausreichendes politisches Zeichen setzen. Gemeinderatswahl 2010 - Das KPÖ-Team an der Spitze - hier klicken!

Rund 15% der in Wien lebenden über 18 Jahre alten Menschen werden als "Drittstaatenangehörige" bezeichnet. D.h Sie haben keine österreichische Staatsbürgerschaft und kommen auch nicht aus EU-Staaten.

Nicht weil, wie rechte Parteien und Politiker gerne behaupten , die Zuwanderung überdurchschnittlich hoch sei, sondern weil die Bestimmungen zum Erhalt einer österreichischen Staatsbürgerschaft im Vergleich zu anderen Staaten sehr restrektiv sind, ist ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung im Vergleich zu anderen europäischen Ländern hoch.

Im Unterschied zu vielen anderen EU-Ländern bleibt diesen Menschen sowohl der Zugang zum aktiven als auch passiven Wahlrecht sowohl zur Gemeinderats- als auch Bezirksvertreungswahl verwehrt. Im Unterschied zu EU-BürgerInnen, denen bei uns in Wien seit den letzten Wahlen zumindest ein solches Wahlrecht auf Bezirksebene eingeräumt wird.

Diese und viele andere Benachteiligungen möchte Necmi nicht widerspruchslos hinnehmen.

Zu seiner Stellungnahme, mit der er sich sowohl in seiner Muttersprache (türkisch), als auch in deutscher Sprache an die Öffentlichkeit wendet - hier klicken!

MigrantInnenwahlrecht auf Bezirksebene - Wo ist es geblieben?

Es hatte bereits einmal danach ausgesehen, als würde man sich in Wien zumindest dazu politisch durchringen können, wenigstens auf Bezirksratsebene MitbürgerInnen ausländischer Herkunft aus Nicht-EU-Staaten das Mitwählen zu ermöglichen. Eine damals im Jahr 2002 im Wiener Gemeinderat (Landtag) mit den Stimmen der SPÖ und Grünen beschlossene Wahlrechtsänderung wurde auf Betreiben der damaligen blauschwarzen Bundesregierung (VP und FP) vom Verfassungsgerichtshof "wegen in Österreich dazu fehlenden verfassungsgemäßer Voraussetzungen" "noch rechtzeitig" vor den Wahlen im Jahr 2005 wieder gekippt.

Damals hatte Bürgermeister Häupl noch versprochen,...

" ...sobald die schwarzblaue Bundesregierung abgelöst ist, in der Sache wieder aktiv zu werden.", so Bürgermeister Häupl im November 2004 im Originalton. Heute scheint er sich darauf nicht mehr erinnern zu können oder erinnern zu wollen.

AktivistInnen der überparteilichen Initiative Transdanubien gegen Schwarz Blau“ wollten sich mit einem solchen Stillstand nicht abfinden und haben im Jahr 2007 mit einer Internetaktion an die Forderung nach Einführung des kommunalen Wahlrechts für MigrantInnen erinnert.

  • Text dieses Aufrufes - hier klicken!
  • Wer sich über die UnterstützerInnen dieses Aufrufes ein eigenes Bild machen möchte - hier klicken!
  • Integrationsstadträtin bedauert, keinen direkten Einfluss auf parlamentarische Arbeit zu haben
  • Donaustädter SPÖ weicht einer Stellungnahme für die Einführung des kommunalen Wahlrechts für MigrantInnen aus!

    Das "Duell um Wien" lässt nichts Gutes erwarten!

    Wo Menschen zusammenleben, kann es im Leben immer wieder auch Probleme geben. Perfid wird die Sache dann, wenn statt eine Lösung der Probleme anzubieten, dieser Umstand gezielt Ausgangspunkt menschenverachtender Hetze und Diskriminierung wird.

    Das Duell um Wien, auf welches Häupl und Strache zur Mobilsierung ihrer Klientel orientiert, wird keinen Bürgermeister HC Strache hervorbringen, davon ist auszugehen. Ebenso davon auszugehen ist, dass dieses Duell für die FPÖ - im Zeichen von Fremdenhass und Rassismus stehen und auch in der bisherigen Wählerschaft der etablierter Parteien auf fruchtbaren Boden stoßen wird.

    Wenn es jemanden selbst schlecht geht, mag es noch schwerer fallen eine solche auf Vorurteile zielende Hetze zu durchschauen. Dass rechte Parteien mit ihrer rechten menschenverachtenden auf rassistische Vorurteile aufbauender Hetze bei großen Massenmedien aber auch bei immer mehr PolitikerInnen etablierter Parteien Resonanz und Zustimmung finden, trägt das ihre dazu bei. Richtiger werden ihre Argumente damit jedenfalls nicht!

    Wem hilft es, wenn...-?

    Wem hilft es, wenn Menschen ausländischer Herkunft für die von ihnen geleistete Arbeit weniger verdienen, für ihre Wohnungen vergleichsweise teuere Mieten bezahlen müssen und ihnen wie bisher ihre demokratischen Rechten weiter verwehrt bleiben?

    Würden sie dasselbe verdienen, könnten sie nicht als billlige Konkurrenz am Arbeitsmarkt missbraucht werden. Wären sie vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen könnten sie mit unzufriedenen ÖsterreicherInnen gemeinsam für eine Veränderung der politischen Verhältnisse sorgen.

    Ist es wirklich nachvollziehbar, dass ein Österreicher, der aus Vorarlberg nach Wien übersiedelt, sobald er zeitgerecht zum Stichtag einer Wahl in Wien seinen Hauptwohnsitz gemeldet hat, selbstverständlich mitwählen und selbst kandidieren und damit Einfluss darauf nehmen kann wie sich der Gemeinderat oder die Bezirksvertretung zusammensetzt, während gleichzeitig ein in Wien lebender, in einem Nicht-EU-Land geborene(r MitbürgerIn eine solche Mitbestimmung vorenthalten bleibt, selbst wenn) sie/er bereits 5, 10 15 20 Jahre oder auch mehr hier lebt und arbeitet?

    In anderen europäischen Ländern längst demokratiepolitischer Standard!

    Bleibt uns noch, zum Abschluss darauf hinzuweisen, dass das Wahlrecht für MigrantInnen in anderen Ländern der EU längst zum demokratiepolitischen Standard zählt. Beispiele gefällig?

  • In Dänemark sind MigrantInnen, die mindestens 3 Jahre in Dänemark leben bei Kommunalwahlen seit 1981 wahlberechtigt, in Finnland nach 2 Jahren Aufenthalt und das seit 1991 .
  • In Irland gibt es seit 1963 das aktive und passive Wahlrecht bei Kommunalwahlen für alle, die sich seit mindestens 6 Monate in Irland aufhalten.
  • In den Niederlanden gibt es das Kommunalwahlrecht seit 1984 für alle mit einer mindestens 5 jährigen Aufenthaltsdauer, ebenso in Luxemburg. Das niederländische Fernsehen strahlt seither Wahlinformationen in verschiedenen Sprachen aus.
  • In Norwegen und Schweden ist man mit ausländischer Staaatsbürgerschaft nach einer mindestens 3 jährigen Anwesenheit zu Kommunalwahlen wahlberechtigt

    u.s.w, u.s.f