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Giftentsorgung in der Gotramgasse kommt. Neue Altlast entdeckt!

  • Freitag, 2. Oktober 2009 @ 07:05
Bezirksalltag Wie in unserem Bericht vom 07.05.2009 angekündigt nahm der Kaktus Einsicht in das öffentlich aufliegende „Wasserbuch“ (MA58).

Dabei ergab sich folgendes Lagebild über die Altlast- und Verdachtsfläche in der Stadlauer Gotramgasse 11. Das vorliegende Projekt wurde von der „PORR Umwelttechnik GmbH“ eingereicht und mit März 2009 von der zuständigen MA 58 („Wasserrecht“) genehmigt. Die Sanierung des, wie mehrmals berichtet, mit Bor und Arsen verunreinigten Erdreichs und Grundwassers (lt. Umweltbundesamt) soll die „Erschließung und Benutzung des Grundwassers und Bauwasserhaltung, Versickerungen und Nassbaggerungen im Grundwasserbereich“ enthalten. Es sollen unter anderem Sperrbrunnen errichtet werden. Diese werden zur Staubniederschlagung am alten Borfabriksgebäude genutzt. Über Filteranlagen soll das mit Bor und Arsen vergiftete Wasser gereinigt und durch Sickeranlagen (Schluckbrunnen) wieder dem Grundwasserkörper zugeführt werden. Die Altlast soll dann durch Aushub und Entsorgung der kontaminierten Bodenablagerungen entfernt werden.

Folgender Arbeitsablauf ist geplant:

  • Er beginnt mit dem Abbruch des Fabriks- und Wohngebäudes, der Holzbaracke und des Holzschuppens.
  • Dann folgt die Errichtung und Inbetriebnahme von Sperrbrunnen, Grundwasserreinigungsanlage und Versickerung.
  • Schließlich soll, nach Beseitigung der alten Teilumfassung, das Material von den Altlasten- und Verdachtsflächen entfernt werden.
  • Die ausgehobenen Materialien werden zu den entsprechenden Entsorgungsanlagen oder eventuell zu Zwischenlagern (zur genaueren Überprüfung) gebracht.

    Von diesen Arbeiten werden auch die umliegenden Grundstücke und Firmen (Parkplätze), zumindest teilweise, betroffen sein.

    Neubau nach Abschluss?

    Abgeschlossen wird das Projekt mit Auffüllung und Wiederherstellung des Areals. Zur Wiederverfüllung dürfen nur „saubere“ Materialien verwendet werden, die den Vorgaben des Bundesabfallwirtschaftsplans entsprechen.

    Der Umsetzungszeitraum ist mit cirka sechs Monaten ab Baubeginn festgelegt. Ein Organ für die wasserrechtliche Bauaufsicht ist von der Behörde eingesetzt, um die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und Auflagen zu überwachen.

    Zu den Auflagen zählt unter anderem, dass das Aushubmaterial nur bis zur Verfuhr vor Ort zwischen gelagert und dass Untergrund, Boden und Gewässer durch bei den Arbeiten verwendete Mineralöle nicht verunreinigt werden dürfen. Weiters ist vier Wochen vor Baubeginn ein „Geotechnischer Bericht“ mit allen relevanten bodenmechanischen Parametern, Sicherungsmaßnahmen und Überprüfungen zwecks Zustimmung der MA 29 vorzulegen. Nach Beendigung der Arbeiten ist an die Behörde ein ebensolcher Abschlussbericht zu richten.

    Zwei Fragen können durch Bescheid und Projektbeschreibung nicht beantwortet werden:

  • Was geschieht mit dem arsenverseuchten Erdreich vom Bahndamm jenseits der Gotramgasse?
  • Und: Welches Bauprojekt - das Umweltbundesamt hatte Entsorgungsmaßnahmen bei baulichen Veränderungen verlangt – folgt dann?

    Wohnen auf der Deponie? - Neue Altlast „entdeckt“.

    Bei seinen Nachfragen zur Altlast „Borfabrik Gotramgasse“ stieß der „Kaktus“ auf neue interessante Hinweise.

    In der Beschreibung des Sanierungsprojekts der PORR AG (siehe oben) werden folgende Fakten festgehalten:

  • Die „Deponie Donaustadtstraße“ ist vom Entsorgungsprojekt „Gotramgasse“ nicht betroffen. Weiters ist das dort gelagerte Material mit PAK und KW (=Polyaromatisierte Kohlenwasserstoffe und Kohlenwasserstoff) verunreinigt.
  • Daraus ergibt sich eine Reihe neuer Fragen bezüglich der Lage, der Höhe der Verunreinigung, der Umweltgefährdung und einer eventuellen Sanierung dieser Altlast.

    Laut Auskunft der MA 45 (Wiener Gewässermanagement) liegt diese Deponie zwischen Donaustadtstraße und Südosttangente, im Norden an die Altlast „Borfabrik Gotramgasse“ grenzend. An dieser Stelle befindet sich aber eine kleine Gartensiedlung. Daher stellt sich eine weitere Frage: Was wird angesichts der gegebenen Umstände mit diesen Gärten und ihren BewohnerInnen geschehen?

    Doch soweit ist man noch lange nicht, da die darunter befindliche „Ablagerung“ noch nicht als „Verdachtsfläche“ bezeichnet werden kann. Erst nach Untersuchung und Gefährdungsabschätzung durch das Umweltbundesamt kann diese als „Altlast“ gelten und geklärt werden, ob davon eine „erhebliche Umweltgefährdung“, also auch für die BewohnerInnen des Grundstücks, ausgeht. Auch über eine eventuelle Sanierung kann erst nach Abschluss dieser Arbeiten entschieden werden.

    Der „Kaktus“ wird über vorliegende Ergebnisse berichten.