Donnerstag, 7. Mai 2009 @ 06:15
Laut Aushang der Bezirksvorstehung gab es eine „mündliche Verhandlung“ in den Räumen der MA 58 zum Thema „Altlastenentsorgung in der Gotramgasse 11“. Wie bekannt, hatte die Borfirma bei ihrer Schließung im Jahr 1973 umfangreiche Verunreinigungen mit Bor und Arsen in Boden und Grundwasser hinterlassen. 1984 fand die Sicherung eines Teiles der Grundstücke statt. Das Umweltbundesamt hat seither immer wieder Kontrolluntersuchungen durchgeführt und festgestellt, inwieweit sich die dortigen Altlasten umweltbelastend auswirken. Diese Behörde machte dann auch eine sachgerechte und umfassende Entsorgung des vergifteten Materials zur Auflage für eventuelle bauliche Veränderungen. Ein solcher Prozess scheint jetzt ins Laufen zu kommen. In der nunmehr stattgefundenen Verhandlung hat die Firma „Porr Umwelttechnik GmbH“ für die sogenannte „Altlast W23“ und die „Verdachtsflächen 22.44“ einen Sanierungsantrag eingebracht. In dem beantragten Verfahren sollen Aushub und Entsorgung der kontaminierten Bodenablagerungen, verbunden mit verschiedenen Maßnahmen das Grundwasser betreffend, stattfinden.
Nach einer wasserrechtlichen Bewilligung wird der betreffende Akt im sogenannten „Wasserbuch“ (MA 58) zur allgemeinen Einsichtnahme aufliegen. Da die Dokumentation dieser Verhandlung noch nicht zur Gänze abgeschlossen ist, stellen sich dem kritischen Betrachter noch einige Fragen:
Weiters stellt sich die Frage: Warum wird erst jetzt, mehr als 30 Jahre nach Feststellung der Vergiftungen, eine Entsorgung eingeleitet? Will man das dortige Gelände für bauliche Veränderungen, sprich: „Hausbauten“ nutzen?
Es bleibt zu hoffen, dass eine Einsichtnahme in die Verhandlungsunterlagen, sollten sie endlich beim „Wasserbuch“ landen, etwas mehr Klarheit bringt.
PS: Übrigens: Eine am 11.12.2008 eingebrachte „Erinnerung“ an das Wiener Gemeindebudget, die Altlast Gotramgasse betreffend, wurde bis heute von den zuständigen Gemeindestellen noch immer nicht beantwortet!