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Nahversorgung Kagraner Platz – Die KPÖ-Donaustadt lässt nicht locker!

  • Freitag, 17. Oktober 2008 @ 08:06
Nahversorgung statt Shoppingwahn Ihre Forderung nach Übergangsmaßnahmen zur Verbesserung der Nahversorgung am Kagraner Platz bekräftigt die KPÖ-Donaustadt und IHR Kaktusteam in einer gestern von ihrem Bezirkssprecher Johann Höllisch abgegebenen Stellungnahme zum Bezirksbudget, welches noch bis kommenden Montag zur Einsichtnahme öffentlich aufliegt und bei der nächsten Bezirksvertretungssitzung zur Beschlussfassung steht.

Noch knapp vor den Wahlen, hat der Bezirksvorsteher endlich die Planung eines „Multifunktionalen Zentrums“ am Eckgrundstück Wagramerstraße/Kagraner Platz der Öffentlichkeit präsentiert.

Zwei weitere Jahre sollen demnach die BewohnerInnen aus dem Grätzel rund um den Kagraner Platz weiter auf eine Problemlösung warten? In dem neugeplanten mehrgeschossigen Komplex mit Büros, einem Ärztezentrum, und Gastronomie seien auch Geschäftszonen geplant. Auch neue Nahversorgungsbetriebe sollen hier eingeplant sein, so kurz zusammengefasst die Botschaft des Bezirksvorstehers. Der Fertigstellungstermin verschiebt sich aber bereits aus jetziger Sicht um ein weiteres halbes Jahr auf Sommer 2010. (siehe auch Kaktusbericht vom 18.09.2008)

"Zwickt's mi, I man I dram!"

Fast zwei Jahre müssten demnach die AnrainerInnen des Kagraner Platzes und ihres Einzugbereiches weiter warten, bis sich etwas zur Verbesserung der Situation in Ihrer Nahversorgung tut. Um den täglichen Einkauf ohne Auto zu erledigen, muss man derzeit entweder lange Fußmärsche in Kauf nehmen oder ist auf die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel angewiesen. Insbesondere für ältere und kranke BewohnerInnen bedeutet das eine nahezu unzumutbare Situation.

Keine Antwort ist auch eine Antwort!

Gegenüber jenen Vorschlägen für Übergangsmaßnahmen, die die KPÖ gemeinsam mit Betroffenen entwickelt haben, stelle sich die Bezirksvorstehung taub. "Bis jetzt liegt seitens der Bezirksvorstehung auf unseren Brief vom 28.03.2008 keine Antwort vor", berichtet Johann Höllisch, Bezirkssprecher der KPÖ-Donaustadt. Darin fordert die KPÖ unter anderem die Einrichtung eines Wochenmarktes, wozu es in dem Brief auch einige gemeinsam mit den AnrainerInnen erarbeitete Standortvorschläge gibt.

Außer einer möglicherweise darauf bezogenen allgemein gehaltenen Feststellung in der Bezirksvertretung im Mai 2008, für die Errichtung von Märkten sei ausschließlich das Marktamt zuständig, und allgemein gehaltenen und gegenüber dritten getroffenen Aussagen, ein solcher Markt sei nicht realisierbar, äußerte sich der Bezirksvorsteher dazu bisher nicht.

„ Es entspricht einfach nicht der Stadtverfassung, die Bezirksvertretung, so wie das Herr Scheed tut, in Bezug auf unseren Vorschlag zur Einrichtung eines Wochenmarktes für unzuständig zu erklären“ beharrt Johann Höllisch und verweist auch diesbezüglich auf die abgegebene Stellungnahme“ Laut Stadtverfassung § 103, Ziff 1, Pkt 14 sei die „budgetäre Zuständigkeit des Bezirkes für unbebaute Marktflächen“ und laut § 103g, Ziff 1, Pkt13 sei die „Zuständigkeit der Bezirksvertretung für Mitwirkung bei der Errichtung, Verlegung und Auflassung von Marktplätzen und Markthallen“ gegeben.

Ein Umdenken wäre möglich (nötig)!

Sofern die Bezirksvorstehung die bisher vorliegenden Standortvorschläge für nicht realisierbar hält, liege es doch an ihr, nach anderen Standorten oder alternativen Lösungsvorschlägen, wie z.B: die vorübergehende Anmietung eines oder mehrerer leerstehender Geschäftslokale für vorübergehende Nahversorgungseinrichtungen, zu suchen.

Johann Höllisch abschließend: "Ob es mit unserer Stellungnahme an die Bezirksvertretung, welche laut Stadtverfassung im Zuge der Behandlung des Bezirksbudgets in der Bezirksvertretung mitbehandelt werden muss, noch zu einem Umdenken kommt, wird die nächste Sitzung am 20.11. ab 16 Uhr(welche für alle ZuhörerInnen öffentlich zugängig ist) im Festsaal des Hauses der Begegnung, 1220 Schrödingerplatz 1, zeigen."

Die Stellungnahme zum Bezirksbuget im Wortlaut:

Betrifft. Übergangsmaßnahmen zur Verbesserung der Nahversorgung am Kagranerplatz

Gemäß § 103, Ziff 1, Pkt 14 (budgetäre Zuständigkeit des Bezirkes für unbebaute Marktflächen) und § 103g, Ziff 1, Pkt13 Zuständigkeit der Bezirksvertretung für Mitwirkung bei der Errichtung, Verlegung und Auflassung von Marktplätzen und Markthallen) wenden wir uns an die Donaustädter Bezirksvertretung und bringe ich als Bezirksprecher der KPÖ-Donaustadt und Bewohner unseres Bezirkes, die in Zusammenarbeit mit betroffenen AnrainerInnen bereits im März 2008 an die Bezirksvorstehung weitergereichten Vorschläge zur Einrichtung eines Wochenmarktes, zur Verbesserung der Nahversorgung der BewohnerInnen des Kagraner Platzes und ihres Umfeldes, in Erinnerung.

Bis heute hat es die Bezirksvorstehung verabsäumt, unsere Vorschläge zur Einrichtung eines Wochenmarktes zu beantworten. Da sich der voraussichtliche Fertigstellungstermin des in Aussicht gestellten Multifunktionalen Zentrums, welches auch „Nahversorger“ beinhalten soll, terminlich weiter nach hinten verschiebt und eine Eröffnung nicht vor dem Sommer 2010 erwartet werden kann, halten wir eine zumindest vorübergehende Einrichtung eines solchen Wochenmarktes oder einer anderen Übergangslösung weiterhin für dringlich erforderlich.

In diesem Zusammenhang sei auch festgehalten, dass die vom Herrn Bezirksvorsteher in der Ende Mai 2008 stattgefundenen Sitzung der Donaustädter Bezirksvertretung, gegebene Information, für die Errichtung von Märkten sei ausschließlich das Marktamt zuständig, nicht den Bestimmungen der Stadtverfassung (siehe oben) entspricht.

Wir fordern daher die Bezirksvertretung dringend auf, ohne weiteren Verzug, Schritte zur Einrichtung eines zumindest vorübergehenden Wochenmarktes oder einer anderen geeigneten Übergangslösung (z.B. Anmietung eines oder mehrerer leerstehender Geschäftslokale für vorübergehende Nahversorgungseinrichtungen) in Angriff zu nehmen und dazu allenfalls benötigte Bezirksmittel im kommenden Bezirksvoranschlag vorzusehen.

Weiters ersuchen wir, dafür Sorge zu tragen, dass über, von BewohnerInnen unseres Bezirkes, Vereinen, BürgerInneninitiativen (einschließlich auch derzeit nicht in der Donaustädter Bezirksvertretung vertretenen Parteien) an die Bezirksvorstehung herangetragene Mängel und Verbesserungsvorschläge (und deren Lösung) seitens des Bezirksvorstehers, wie in der Stadtverfassung §104a vorgesehen, in den Gremien der Bezirksvertretung berichtet und deren InitiatorInnen in angemessener Frist schriftlich geantwortet wird. Sollte das durch den laufenden Bürobetrieb nicht zu bewältigen sein, regen wir an, dafür erforderliche Mittel im Bereich „Öffentlichkeitsarbeit der Bezirksvertretung“ vorzusehen.

Mit freundlichen Grüßen
Johann Höllisch