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Betrifft: Gehsteigverpflichtung

  • Samstag, 26. April 2008 @ 06:17
Leserbrief aus Breitenlee

Im Zuge der Stadterweiterung im 22.Bezirk wurden im vergangenen Jahr die Siedler vom Fuchsienweg in Breitenlee aufgefordert, über die gesamte Grundstücklänge auf dem vor ihren Häusern liegenden öffentlichen Grund auf ihre Kosten einen Gehsteig herzustellen. Die Stadt Wien beruft sich dabei auf eine vor vielen Jahren von allen Siedlern verlangte und unterzeichnete Vereinbarung.

Hier der Wortlaut des Leserbriefes:

Betrifft: Gehsteigverpflichtung

Im Zuge der Stadterweiterung im 22.Bezirk wurden im vergangenen Jahr die Siedler vom Fuchsienweg in Breitenlee aufgefordert, über die gesamte Grundstücklänge auf dem vor ihren Häusern liegenden öffentlichen Grund auf ihre Kosten einen Gehsteig herzustellen. Die Stadt Wien beruft sich dabei auf eine vor vielen Jahren von allen Siedlern verlangte und unterzeichnete Vereinbarung. Der Gehsteig dient aber allen Fußgängern, also der Allgemeinheit und ist daher meiner Auffassung nach - so wie die Straße - ein öffentliches Kommunalbauwerk.

Frage 1:Warum wird in Bezug auf Straße und Gehsteig bei der Finanzierung unterschiedlich herangegangen?
Da bei der Gehsteigherstellung kein persönlicher Nutzen vorliegt, kann ich diese uns abverlangte Aufwendung nur als eine "versteckte Steuer" bezeichnen.

Frage 2: Welche sachliche Begründung gibt es für ein solches Vorgehen?

Frage 3: Was geschieht mit jenen Hauseigentümern, die unter der Armutsgrenze leben müssen?
Meines Erachtens sollte die Gemeinde Wien, wie in anderen Gemeinden in Niederösterreich üblich, nicht weiter auf die Gehsteigverpflichtung seitens der Hauseigentümer bestehen und die Kosten für Gehsteige aus ihrem Budget tragen.

Johann Pöpperl, Breitenlee (Adresse ist der Redaktion bekannt)