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Schriftliche Stellungnahme von Josef Taucher (SPÖ)

  • Dienstag, 11. März 2008 @ 14:32
Die schriftliche Ablehnung der Behandlung der Resolution im Wortlaut Sehr geehrte Frau Klubobfrau!
Sehr geehrter Herr Klubobmann!

Gemäß Â§ 1a Abs. 3 GO-BV teile ich Ihnen als Vorsitzender der Bezirksvertretung mit, dass die für die Sitzung der Bezirksvertretung am 6.3.2008 von den Grünen eingebrachte

Resolution 27, Zahl: BV 22 - 779/08, mit dem Wortlaut "Die Bezirksvertretung Donaustadt spricht sich dafür aus, das MigrantInnen das kommunale Wahlrecht erhalten"

als unzulässig von der Tagesordnung genommen wird.

Diese Resolution bezieht sich auf Angelegenheiten der Bundesgesetzgebung und widerspricht daher der Vorgabe von Resolutionen (lt. Stadtverfassung § 104 Abs. 1).

Weiters wird die

Resolution 29 der Grünen, Zahl: BV 22 - 781/08, mit dem Wortlaut "Die zuständigen Stellen der Stadt Wien werden ersucht, in Zusammenarbeit mit der Polizei, Telekom etc. eine Notrufmöglichkeit per SMS eizurichten"

als unzulässig von der Tagesordnung genommen.

Diese Resolution ist als Antrag formuliert und wiederspricht der Stadtverfassung § 104 Abs. 1. Weder die Telekom noch die Polizei stehen im eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde.


Anmerkung: Die Beschränkungen des 2. Satzes von § 104 Abs. 1 WStV finden allerdings auch auf Resolutionen Anwendung.



Mit freundlichen Grüßen

Mag. Josef Taucher
Vorsitzender der Bezirksvertretung